Braunau am Inn: Gewerbsmäßiger Diebstahl, Geldwäscherei und schweren Betrug aufgedeckt
Filialen einer Elektronikhandelskette in Braunau und Ried im Innkreis zeigten 2025 wiederholt den örtlichen Polizeiinspektionen an, dass sie bei Inventuren den Diebstahl von zum Verkauf bestimmten Mobiltelefonen (fast ausschließliche hochpreisige Varianten) festgestellt hatten. Der Gesamtschaden aus beiden Filialen belief sich im fünfstelligen Eurobereich. Im weiteren Verlauf konkretisierte sich der Verdacht gegen einen türkischen Staatsbürger im Alter von 25 Jahren, der bis September 2025 einen Bezug zu den Filialen hatte. Die Ermittlungen wurden daher beim Koordinierten Kriminaldienst Braunau zusammengeführt und durch umfassende Ermittlungsmethoden konnten die Endkunden einiger der gestohlenen Geräte identifiziert werden. Diese gaben jeweils an, die Handys bei einem Handyshop im Bezirk Braunau erworben zu haben. Der anfangs wegen Hehlerei verdächtigte Inhaber dieses Handyshops gab an, die originalverpackten Geräte vom 25-Jährigen angeboten bekommen zu haben, wobei dieser ihm gegenüber. behauptete, die Handys selbst legal erworben zu haben und den Handyshop-Betreiber somit über die tatsächliche Herkunft täuschte bzw. ihm verschwieg, dass es sich um Diebesgut handelte. Bei einer Hausdurchsuchung an der Wohnadresse des 25-Jährigen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Ried Anfang März 2026 musste festgestellt werden, dass er sämtliches Diebesgut bereits an Zwischenhändler verkauft hatte. Der Beschuldigte zeigte sich bei seiner Vernehmung umfassend geständig zum Diebstahl von 18 Mobiltelefonen zum Nachteil seines früheren Arbeitgebers und gab an, die Diebstähle wegen finanzieller Probleme begangen zu haben. Er identifizierte ebenfalls zwei weitere Zwischenhändler im Bezirk Braunau und im grenznahen Deutschland. Da die drei Zwischenhändler keine Kenntnis über die tatsächliche Herkunft der Geräte hatten, lag kein Verdacht auf Hehlerei mehr vor. Der 25-Jährige wird der Staatsanwaltschaft Ried wegen des Verdachts auf Gewerbsmäßigen Diebstahl, schweren Betrug und Geldwäscherei auf freiem Fuß angezeigt.
Quelle: LPD Oberösterreich
