München: "Gleisläufer" bringt Regiobahn zum Stehen / Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

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Ein 48-Jähriger wollte am "Streik"-Montag, im Glauben es würden keine Züge auf der Strecke verkehren, die rund 40 km lange Strecke von Assling nach München zu Fuß im Gleisbereich zurücklegen.
ots/Bundespolizeidirektion München
28 Mär 15:55 2023 von Presseportal.de Print This Article

München / Lkr. Ebersberg (ots) -

Am "Streik"-Montag (27. März) machte sich ein 48-Jähriger am Nachmittag zu Fuß auf den Weg von Assling, Lkr. Ebersberg, nach Grafing-Bahnhof. Sein Fehler: Er ging entlang der Bahnstecke auf den Schienen und dachte, es würde keine Bahn fahren. Eine Regionalbahn musste eine Schnellbremsung einleiten.

Gegen 17:15 Uhr meldete ein Triebfahrzeugführer eines Meridians (Fahrtrichtung München), dass er wegen einer Person im Gleis vor Grafing-Bahnhof eine Schnellbremsung einleitete und rechtzeitig vor dem "Gleisläufer" zum Stehen kam. Ein Zugbegleiter nahm den 48-jährigen Italiener im Zug mit zum Ostbahnhof, wo die Bundespolizei den Wohnsitzlosen erwartete.

Ermittlungen ergaben, dass der Italiener wegen des Bahnstreiks zu Fuß den rund 40 km langen Weg nach München zurücklegen wollte und dazu, die aus seiner Sicht kürzeste Trasse über die Gleise wählte. Im Zug, der rund 130 km/h schnell unterwegs gewesen war, befanden sich keine Reisenden, sondern nur drei Mitarbeiter der Bayerischen Regiobahn, die unverletzt blieben. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München II, wurde der 48-Jährige, unter Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten, auf freiem Fuß belassen. Ein Strafverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurde eingeleitet.

Die Bundespolizei warnt vor dem Betreten der Gleise! Auch bei Streikmaßnahmen oder auch gesperrten Strecken kann Bahnverkehr nicht ausgeschlossen werden.

Neben der eigenen Lebensgefahr werden stets auch Reisende in Zügen durch in den Gleisen befindlichen Personen in Gefahr gebracht und der Bahnbetrieb beeinträchtigt. Zudem ist in jedem Fall mit einer Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und damit verbunden polizeilichen Maßnahmen zu rechnen.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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