Salzburg: Grundverkehr: Land bestellt erstmals Gemeinde zum Kontrollorgan
Foto: Land Salzburg/Büro Zauner
St. Gilgen nun offiziell legitimiert / Schwindeleien bei der Hauptwohnsitzmeldung sollen gezielt unterbunden werden
(LK) Die Gemeinde St. Gilgen ist nun per Bescheid der Grundverkehrsbehörde als juristische Person zum grundverkehrsrechtlichen Kontrollorgan bestellt worden. Damit wird der Gemeinde ein wichtiges Instrument zur Prüfung der Einhaltung des Hauptwohnsitzgebotes im Grundverkehr gegeben.
"Die Gemeinde kämpft seit Jahren gegen die Umgehung des Grundverkehrsgesetzes", sagt Landesrat Martin Zauner und überreichte Bürgermeister Otto Kloiber höchstpersönlich den Bescheid der Grundverkehrsbehörde.
Der für den Grundverkehr ressortzuständige Landesrat Martin Zauner hat bei einem Besuch in St. Gilgen Bürgermeister Otto Kloiber den Bescheid der Grundverkehrsbehörde übergeben. Damit wurde erstmals im Land Salzburg eine Gemeinde per Bescheid als juristische Person zum grundverkehrsrechtlichen Kontrollorgan bestellt. „Fast die Hälfte der Wohnungen in St. Gilgen wird als Zweitwohnsitz genutzt und die Begehrlichkeiten auf weitere Zweitwohnungen sind hoch. Die Gemeinde mit Bürgermeister Otto Kloiber kämpft seit Jahren gegen die Umgehung des Grundverkehrsgesetzes, das bei einer Veräußerung von Wohnungen eine verpflichtende Hauptwohnsitznutzung vorsieht. Durch die Bestellung der Gemeinde als offizielles Kontrollorgan der Grundverkehrsbehörde hat St. Gilgen nun ein weiteres Instrument zur nachhaltigen Durchsetzung grundverkehrsrechtlicher Bestimmungen“, betont Landesrat Martin Zauner.
Verlängerter Arm der Behörde
Konkret bedeutet die Bestellung der Gemeinde als Kontrollorgan, dass Gemeindebedienstete und weitere von der Gemeinde beauftragte Personen offiziell legitimiert sind, die Einhaltung des Hauptwohnsitzgebotes nach dem Erwerb von Immobilien zu kontrollieren. „Diese Kontrolle ist gerade in St. Gilgen enorm wichtig, um Schwindeleien bei der Hauptwohnsitzmeldung zu unterbinden“, sagt Zauner. Die Einhaltung von grundverkehrsrechtlichen Erklärungen – insbesondere solcher zur Aufnahme einer Hauptwohnsitznutzung – lasse sich am besten durch die Gemeinden selbst überprüfen. „Gemeinden verfügen über unmittelbare Kenntnis der Situation vor Ort und Kontrollen können nun auch als verlängerter Arm der Grundverkehrsbehörde erfolgen“, betont Zauner.
Stärkere Zusammenarbeit
Die Kontrollorgane der Gemeinde unterstützen in Zukunft die zuständigen Behörden des Landes, indem sie Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten nach Grundstückstransaktionen melden. Der Grundverkehrsbeauftragte des Landes, Christoph Bachmaier, zeigt sich über die stärkere Zusammenarbeit mit der Gemeinde erfreut: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grundverkehrsreferats und ich freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der Gemeinde St. Gilgen und ich hoffe, dass weitere Gemeinden, die in einer ähnlichen Situation sind, diesem Beispiel folgen.“
Zauner: „Keine illegalen Zweitwohnsitze“
Mit diesem Schritt unterstreicht das Land Salzburg seinen Anspruch, den Vollzug des Grundverkehrsgesetzes aktiv weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass Grundstücksgeschäfte und spätere Nutzungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. „Unser Ziel ist klar: Keine illegalen Zweitwohnsitze, keine spekulativen Leerstände und keine Scheinhauptwohnsitze“, so Landesrat Martin Zauner.
Quelle: Land Salzburg
