Hauptzollamt Kiel kontrolliert auf Rastplatz - Drogen und Waffen gefunden

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In Plastikfolie eingeschweißter Sack mit Marihuana und Kokain neben unversteuerten Zigaretten (Quelle: HZA Kiel)
ots/Hauptzollamt Kiel
16 Mai 17:39 2023 von Presseportal.de Print This Article

Kiel (ots) -

Bei einem Großeinsatz auf dem Rastplatz Jalm Ost an der Autobahn 7 hat der Zoll Freitagnacht mit Unterstützung von Bundes- und Landespolizei unter anderem Drogen und Waffen gefunden.

Zwischen 18.00 Uhr und 02.00 Uhr wurden in Fahrtrichtung Norden Kontrollen mit dem Ziel der Bekämpfung von Schmuggel und Zollverstößen, Diebstahl, Drogen- und Schleuserkriminalität durchgeführt. Eingesetzt waren Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Kiel mit Sitz in Flensburg und Kiel sowie Beamtinnen und Beamten der Bundes- und Landespolizei. Das Technische Hilfswerk unterstützte die eingesetzten Kräfte zudem mit der Beleuchtung des Rastplatzes.

Um in Fahrzeugen versteckte Drogen zu finden, setzte der Zoll auch eine Röntgenanlage und Zollhunde ein.

Insgesamt zählte der Zoll 16 Verstöße bei rund 250 Fahrzeugen. Darunter befand sich der Schmuggel von einem Kilogramm Marihuana, 105 Gramm Kokain und 1.600 Stück unversteuerte Zigaretten.

Der Fahrer und sein Beifahrer wurden festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Die weiteren Ermittlungen übernimmt das Zollfandungsamt Hamburg, Dienstsitz Kiel.

Im weiteren Verlauf der anderen Kontrollen auf dem Rastplatz wurden auch ausstehende Steuern von den Zöllnerinnen und Zöllnern vor Ort vollstreckt.

Außerdem waren zwei Fahrer mit verbotenen Messern einem Teleskopschlagstock und ein Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs

Zusatzinformation:

Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung gelten Beschuldigte als unschuldig (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten). Eine Untersuchungshaft darf nur dann angeordnet werden, wenn die Haft zur Sicherung des Ermittlungsverfahrens erforderlich ist. Dazu muss nach Strafprozessordnung (§112 StPO) einer der folgenden Haftgründe erfüllt sein: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Verdacht der Schwerkriminalität oder Wiederholungsgefahr.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Kiel, übermittelt durch news aktuell



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