Nürnberg: Hochwasserkatastrophe 2021 - Zoll gewährt weiter unbürokratische Hilfe - Informationen des Hauptzollamts Nürnberg

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Bild: Copyright Zoll
ots/Hauptzollamt Nürnberg
05 Jän 12:36 2022 von Presseportal.de Print This Article

Nürnberg (ots) - Unwetter haben 2021 viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Das Bundesfinanzministerium hatte deshalb entschieden, dass die Zollverwaltung Geschädigten in den betroffenen Regionen helfen und für die vom Zoll verwalteten Steuern geeignete Erleichterungen zusichern darf. Die Hilfsmaßnahmen wurden nun verlängert. Für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige könnten daher die nachfolgenden steuerlichen Hilfsmaßnahmen in Frage kommen:

Folgende steuerliche Erleichterungen sind möglich:

- Stundung von fälligen oder bis zum 31. März 2022 fällig werdenden Steuern - Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzungen - Absehen von der Festsetzung von Steuern bzw. Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung - Verzicht auf Verspätungszuschläge - Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 30. Juni 2022 - Keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von steuerlich relevanten Unterlagen

Betroffene im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Nürnberg werden gebeten, sobald als möglich Kontakt mit dem Hauptzollamt Nürnberg aufzunehmen. Ansprechpartner sind telefonisch unter 0911/9463-0, oder per E-Mail an [email protected] oder [email protected] zu erreichen.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell



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