Trier: Holztransport wieder einmal zu schwer und Anhängelast eines Gespannes überschritten

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Holztransport auf der Waage
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Holztransport bei Kontrolle
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Holztransport bei Kontrolle_2
ots/Polizeipräsidium Trier
04 Nov 17:42 2020 von Presseportal.de Print This Article

Hetzerath/Wittlich (ots) - Beamte der Schwerlastkontrollgruppe der Polizeidirektion Wittlich stoppten am gestrigen Mittag auf der BAB A1 bei Hetzerath wieder einmal einen zu schweren Holztransport. Der gestoppte Holztransport aus Luxemburg hatte Buchenstämme in der Nähe des Kloster Springiersbach in der Eifel geladen und war auf dem Weg in eine holzverarbeitende Firma in Belgien. Bei der anschließenden Verwiegung des Holztransportes auf einer Waage wurde das Gesamtgewicht mit über 48 Tonnen, somit über 20% über dem erlaubten, festgestellt. Erlaubt sind hier lediglich insgesamt 40 Tonnen. Das verantwortliche Unternehmen war den Beamten nicht unbekannt, wurde im Laufe des Jahres bereits ein Holztransport mit ebenfalls über 48 Tonnen beanzeigt. Einen Teil der geladenen Holzstämme musste der Fahrer des Holztransporters auf dem Gelände der Autobahnpolizei Schweich abladen. Dieses soll am heutigen Tage dort wieder abgeholt werden. Den Fahrer des Holztransportes und das verantwortliche Unternehmen erwartet nun jeweils ein Bußgeldverfahren. Besonders tragisch für den Fahrer ist, dass er erst am Vortag bei dem Holztransportunternehmen seine Arbeit aufgenommen hat. Wenig später fiel den Beamten auf der BAB A1 bei Wittlich dann ein Gespann auf, das seine Anhängelast des ziehenden Fahrzeuges deutlich überschritten hatte. Die Anhängelast des ziehenden VW Transporters war um mehr als 30% überschritten und somit ungeeignet für diesen Anhänger. Auch hier wurden die Fahrzeuggewichte aufwendig auf einer Waage festgestellt. Auch diesen Fahrer erwartet nun ein Bußgeld mit Punkten beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg. Hier droht dem Fahrer dann sogar ein Führerscheinentzug, aufgrund von bereits vorhanden Punkten. Bei 8 und mehr Punkten droht als Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde die Entziehung der Fahrerlaubnis. Das verantwortliche Unternehmen muss ebenfalls mit einem Bußgeldverfahren rechnen.



Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Trier, übermittelt durch news aktuell



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