Braunschweig: Illegal im Bordell und auf der Straße

Slide background
Über den Verbleib der drei vom Zoll kontrollierten Personen entscheiden die zuständigen Ausländerbehörden; Symbolbild: ZOLL
ots/Hauptzollamt Braunschweig
Slide background
Zwar ist die Prostitution in der Bundesrepublik seit einiger Zeit nicht mehr illegal, unterliegt jedoch verschiedenen Auflagen, die unter Anderem der Zoll kontrolliert; Symbolbild: ZOLL
ots/Hauptzollamt Braunschweig
Slide background
Zwei ostasiatische Prostituierte wurden vom Zoll in einem nicht angemeldeten Wohnungsbordell angetroffen; Symbolbild: ZOLL
ots/Hauptzollamt Braunschweig
Slide background
Bei einer Kontrolle an der B 27 wurde ein ukrainischer Fahrer ohne Arbeitserlaubnis gestoppt; Symbolbild: ZOLL
ots/Hauptzollamt Braunschweig
05 Nov 17:15 2021 von Presseportal.de Print This Article

Braunschweig (ots) -

Illegaler Aufenthalt von Prostituierten und Fernfahrer in Südniedersachsen durch den Göttinger Zoll festgestellt.

Zwei ostasiatische Prostituierte wurden am 03. November 2021 bei einer gemeinsamen Kontrolle des Zolls mit dem Landkreis Northeim verbotenerweise bei der Arbeit in einem nicht angemeldeten Wohnungsbordell angetroffen. Sie waren mit Touristenvisa in die Bundesrepublik eingereist und hätten daher keinerlei Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Gegen die beiden Frauen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Der Betreiber des Wohnungsbordells muss sich neben Verstößen gegen das Prostituiertenschutzgesetz (fehlende Anmeldung des Bordells) nun vermutlich zusätzlich für den Verdacht der Beilhilfe zum illegalen Aufenthalt der Frauen verantworten.

Das Kontrollergebnis ist kein Einzelfall: "Eigentlich sind wir in diesem Jahr bei jeder Kontrolle im Milieu Frauen begegnet, die illegal in Deutschland arbeiten", erklärt ein Zöllner von der für Südniedersachsen zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Göttingen, die zum Hauptzollamt Braunschweig gehört.

Zwar ist die Prostitution in der Bundesrepublik seit einiger Zeit nicht mehr illegal, unterliegt jedoch verschiedenen Auflagen unter Anderem nach dem Prostituiertenschutzgesetz (unter Aufsicht der Kommunen), der Steuerpflicht (durch die Finanzämter) und den generellen arbeitsrechtlichen Auflagen, die der Zoll kontrolliert.

Illegaler Aufenthalt und illegale Beschäftigung von Ausländern sind aber keineswegs nur Randerscheinungen im Rotlichtmilieu: Bei einer Kontrolle des Zolls mit dem Polizeikommissariat Osterode am selben Tag an der B 27 wurde ein polnisches Transportfahrzeug mit einem ukrainischen Fahrer gestoppt. Auch er dürfte ohne Arbeitserlaubnis nicht in Deutschland tätig sein. Auch hier wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Über den Verbleib der drei Personen in Deutschland entscheiden die zuständigen Ausländerbehörden.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Presseportal.de

Presseportal.de

Weitere Artikel von Presseportal.de