Nürnberg: Keine besinnliche Adventszeit beim Zoll

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ots/Hauptzollamt Nürnberg
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22 Dez 16:49 2020 von Presseportal.de Print This Article

Nürnberg (ots) - Mehr als 260.000 Schmuggelzigaretten, knapp 2.000 gefälschte Markenartikel und mehr als eine halbe Tonne Feuerwerkskörper haben die Zöllner des Hauptzollamts Nürnberg bei Kontrollen in Paketversandzentren aus dem Verkehr gezogen.

Bereits am ersten Adventswochenende lenkte eine Sendung mit Wandelementen für eine Baufirma in Großbritannien die Aufmerksamkeit der Zöllner auf sich. Aufgrund Unstimmigkeiten entschlossen sie sich zu einer eingehenden Prüfung und wurden fündig: die Schmuggler hatten die Zigaretten aufwändig im Inneren der Wandelemente, umgeben von Dämmmaterial, verbaut. "Selbst durch das Anbohren der Dämmung hätten die Zigaretten nicht entdeckt werden können. Doch dank der Erfahrung und Hartnäckigkeit meiner Kollegen konnte dieser Schmuggelversuch vereitelt und insgesamt 241.000 Zigaretten sichergestellt werden", freut sich Philipp Hildebrand, stellvertretender Pressesprecher des Hauptzollamts Nürnberg.

Nicht so viel Mühe machten sich Schmuggler wenige Tage später. Hier wurden 22.500 Zigaretten einfach in Pappkartons verpackt und zum Versand aufgegeben, in der Hoffnung, dass die Pakete die Zollkontrolle ohne Verdacht durchlaufen würden.

Durch die beiden Aufgriffe wurde ein Steuerschaden von circa 50.000 Euro verhindert.

Aber auch im Bereich der Produktpiraterie wurden die Kontrolleure fündig: insgesamt fast 2000 gefälschte Markenartikel, allesamt Bekleidungsstücke und Accessoires von verschiedenen Luxusmarken, wurden sichergestellt und entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Ebenso dem Schutz der Verbraucher zuzuordnen sind die Aufgriffe großer Mengen an Pyrotechnik. Insgesamt konnten über mehrere Tage hinweg 40 Sendungen eines Absenders aus Osteuropa aus dem Verkehr gezogen werden. Darin enthalten waren in Summe mehr als eine halbe Tonne Feuerwerkskörper, oftmals überhaupt nicht deklariert oder der Kategorie Großfeuerwerke zuzurechnen. Die Einfuhr ist entweder gar nicht oder nur für Fachpersonal zulässig. Nicht nur wegen den zu er-wartenden strafrechtlichen Konsequenzen rät das Hauptzollamt Nürnberg dringend von solchen Bestellungen ab. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind äußerst gefährlich und deren Anwendung mit großen Risiken verbunden. Diese können aufgrund mangelhafter Verarbeitung und des unbekannten und oft in hoher Menge verwendeten Explosivstoffs zu schwersten Verletzungen führen.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell



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