Heilbronn: Knuddelig versteckt, aber vom Zoll entdeckt - "Körperschmuggel" in Teddybär

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Erster Ring, der in einem Teddy geschmuggelt wurde
ots/Hauptzollamt Heilbronn
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Rückansicht des Teddybären, in dem zwei Ringe geschmuggelt wurden
ots/Hauptzollamt Heilbronn
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Aufgedeckter "Körperschmuggel" in einem Teddybären Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
ots/Hauptzollamt Heilbronn
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Zweiter Ring, der in einem Teddy geschmuggelt wurde
ots/Hauptzollamt Heilbronn
14 Nov 08:59 2023 von Presseportal.de Print This Article

Heilbronn (ots) -

Bei einer Paketabfertigung des Zollamts Ludwigsburg Ende Oktober erlebten die Abfertigungsbeamten eine kuriose Überraschung als zwei funkelnde Ringe als "Beipack" entdeckt wurden.

Die als Empfängerin angegebene 48-jährige Frau erklärte den Inhalt des Pakets ihrer Schwester aus Thailand als Geschenksendung. Neben nicht zu beanstandenden Gegenständen, wie Kaffee und Spielzeug, fanden die Zöllnerinnen und Zöllner jedoch auch Medikamente und zwei Ringe, letztere im Füllmaterial eines Teddybären versteckt.

Ob die Medikamente in Deutschland verkehrsfähig bzw. zugelassen sind, wird nun durch die zuständige Zusammenarbeitsbehörde, das Regierungspräsidium, geklärt. Anhand eines den Ringen beiliegenden Zertifikats ist davon auszugehen, dass der Wert des einen Schmuckstücks im niederen vierstelligen Eurobereich liegt. Für die genaue Wertermittlung beider Ringe werden nun vom Zollamt Ludwigsburg Schätzungen eines Sachverständigen eingeholt.

"Anstelle einer steuerfreien Geschenksendung wird die Beschenkte eine Zahlung von mehreren Hundert Euro für fällige Einfuhrabgaben und ggf. sogar weitere rechtliche Schritte erwarten," so Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn.

Zusatzinformationen:

Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat Der grenzüberschreitende Verkehr mit Waren und Dienstleistungen ist grundsätzlich frei. Für bestimmte Waren, Länder oder Personen sind jedoch aus verschiedenen Gründen Einschränkungen vorgesehen. Das heißt, dass bestimmte Waren nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung) per Post- oder Kuriersendung bezogen werden können (Beschränkungen). Einige Waren darf man sich überhaupt nicht zusenden lassen (Verbote). Eine Post- oder Kuriersendung aus einem Nicht-EU-Staat muss daher grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Ob Zölle oder Steuern bezahlt werden müssen und wie zu verfahren ist, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab. Die Zollanmeldung übernimmt gegebenenfalls das Beförderungsunternehmen. Ist etwas unklar oder fehlen wichtige Informationen, wird der Sendungsempfänger informiert.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell



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