Hamburg: Mit fremden Federn schmücken verboten / Zoll stellt artengeschützten Federkopfschmuck sicher

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Foto des Federschmucks
ots/Hauptzollamt Hamburg
30 Nov 09:10 2021 von Presseportal.de Print This Article

Hamburg (ots) - Das Zollamt Hamburg hat einen Federkopfschmuck sichergestellt, da elf der 39 verarbeiteten Federn von artengeschützten Papageien stammen.

Die Beschäftigten des Zollamts Hamburg staunten nicht schlecht, als sie bereits im August 2021 in einem Postpaket aus der Schweiz einen imposanten Federkopfschmuck entdeckten. Schnell war klar, dass die zehn dekorativen blauen Federn von Gelbbrustaras und die imposante rote Feder von einem Grünflügelara stammen. Beide Vogelarten sind vom Aussterben bedroht und fallen unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Einfuhren in die EU sind daher nur mit artenschutzrechtlicher Genehmigungen erlaubt, z.B. für Tiere aus Zuchtbetrieben.

Die Zollbeteiligte hat die 400 Euro teure Federhaube im Internet als "Schönen Stammesschmuck im Amazonas-Style" gekauft. Sie vertraute der Angabe im Kleingedruckten, dass der Schweizer Verkäufer alle erforderlichen Genehmigungen zur Verfügung stellen kann. Die dem Zoll vorgelegten CITES Bescheinigungen galten aber nicht für eine Einfuhr aus der Schweiz, sodass der Federkopfschmuck vom Zollamt Hamburg sichergestellt werden musste.

"Im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft weist der Zoll mit diesem Fall exemplarisch darauf hin, dass Bestellungen im Internet über EU-Grenzen hinweg immer wieder zu bösen Überraschungen führen können und man sich unbedingt vor einem Kauf auf "www.zoll.de" oder über die App "Zoll und Post" über zollrechtliche Einfuhrbestimmungen schlau machen sollte" so Pressesprecherin Kristina Severon.

Zusatzinformationen:

Um der Gefährdung bzw. der Bedrohung wirksam begegnen zu können, wurde 1973 das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" - kurz das "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (WA) - abgeschlossen. Dieses Abkommen ist international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) bekannt. In Deutschland ist CITES seit 1976 gültig und bis heute sind 182 Staaten dem WA beigetreten. Ungefähr 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten stehen derzeit unter seinem Schutz.

Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen, bzw. Teile oder Erzeugnisse daraus, nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr.

Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt, werden sie von der Zollbehörde beschlagnahmt.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell



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