Salzburg: Modernes Dienstrecht für Landesverwaltung kommt

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Salzburg

28 Mär 18:00 2026 von Redaktion Salzburg Print This Article

Begutachtung gestartet / Aus drei Gesetzen wird eines / Aus 400 Paragrafen werden 175

(LK) Deregulierung, Verschlankung, Modernisierung – so lässt sich die Stoßrichtung des künftigen Salzburger Landesbedienstetengesetzes (LBG) zusammenfassen, das im Sommer für die rund 3.100 Bediensteten der Salzburger Landesverwaltung sowie 7.500 Bedienstete in den Salzburger Landeskliniken in Kraft treten soll. Der Gesetzesentwurf befindet sich jetzt in Begutachtung.

Aus drei Gesetzen wird eines. Neben einer starken Reduktion des Normenbestandes (von derzeit ca. 400, künftig 175 Paragrafen) soll das Dienstrecht auch in Sprache und Aufbau moderner werden sowie geänderten Lebens- und Arbeitskonzepten der jüngeren Generation Rechnung tragen. Neben einem Treuebonus als Anreiz für einen längeren Verbleib im aktiven Berufsleben, der Erleichterung von „Führen in Teilzeit“ bzw. einer Grundlage für die Einführung eines Dienstrades, enthält die Reform des Dienst- und Besoldungsrechts zahlreiche weitere Maßnahmen zur Förderung von Leistungs- und Verantwortungsübernahme und Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Ebenso soll in vereinzelten Bereichen eine Harmonisierung mit dem Angestelltenrecht erfolgen.

Edtstadler: „Schlank, verständlich, zukunftstauglich“

„Mit dem neuen Gesetz schaffen wir ein schlankes, verständliches und zukunftstaugliches Dienstrecht – für eine moderne und leistungsfähige Verwaltung“, sagt die für die Personalagenden zuständige Landeshauptfrau Karoline Edtstadler. Landesamtsdirektor Franz Moser betont: „Das neue LBG schafft einen neuen übersichtlicheren Rahmen im Vollzug und soll die zersplitterten Rechtsvorschriften zu einem Gesetz vereinen. Ein einheitliches Gesetz schafft für die Kollegenschaft auch eine bessere Übersicht und damit Handhabung der Normen. Es ist auch wichtig, dass wir in der Salzburger Landesverwaltung mit einem auf der Höhe der Zeit befindlichem Dienstrecht mit anderen Playern am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben.“

Zeitgemäßes Arbeitsrecht

Der Leiter der Fachgruppe Personal, Karl Premißl, sagt: „Der Salzburger Landesdienst steht im harten Wettbewerb mit Arbeitgebern im Bundesland Salzburg und auch darüber hinaus. Zur Stärkung dieser Position ist es unter anderem wichtig, ein modernes, leistungsgerechtes und auch übersichtliches Arbeitsrecht zu haben, das generationengerechtes Arbeiten genauso unterstützt wie eine Verantwortungsübernahme in der Organisation. Ich bin davon überzeugt, dass es mit dem vorliegenden Entwurf des neuen Landesbedienstetengesetzes sehr gut gelingt, die verschiedenen Aspekte der modernen Arbeitswelt in einem zeitgemäßen Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst zu vereinen.“

Begutachtung bis 23. April

Der Gesetzesentwurf befindet sich bis 23. April 2026 in Begutachtung. Danach werden die eingelangten Stellungnahmen eingearbeitet und das Gesetz dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Das neue Dienstrecht soll mit 1. Juli 2027 in Kraft treten.


Quelle: Land Salzburg



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