Sankt Augustin: Nach grundlosem Angriff auf Reisende (20): Bundespolizei nimmt Mann vorläufig fest

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Symbolbild: Bundespolizei
ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
02 Mär 19:21 2022 von Presseportal.de Print This Article

Troisdorf (ots) -

Gestern (01. März) belästigte ein 38-jähriger Mann am Bahnhof Troisdorf mehrere Reisende, bevor er scheinbar grundlos auf eine 20-Jährige losging. Nachdem er ihr zunächst von hinten in die Beine getreten hatte, kam es zu einer wechselseitigen körperlichen Auseinandersetzung, in welcher die Troisdorferin in den gefährlichen Gleisbereich fiel. Selbstständig kletterte die Frau auf den Bahnsteig zurück und hielt den Mann bis zum Eintreffen alarmierter Polizisten fest. Die Bundespolizei nahm den 38-jährigen Polen vorläufig fest.

Gestern gegen 09:00 Uhr stand eine 20-jährige Reisende am Bahnhof Troisdorf und wollte gerade in die einfahrende S19 steigen, als ihr ein unbekannter Mann ohne erkennbaren Grund mehrfach von hinten in die Waden trat. Während die Frau versuchte, ein Foto vom Täter zu machen, schlug ihr der Mann mit der flachen Hand ins Gesicht. Anschließend kam es zu einer wechselseitigen körperlichen Auseinandersetzung, infolgedessen die junge Frau von dem Aggressor aus Polen in das freie Gleis geschubst wurde. Obgleich die 20-Jährige noch versuchte, sich an ihrem Gegenüber festzuhalten, fiel sie rücklings in den Gleisbereich. Bei dem Sturz verletzte sie sich glücklicherweise nur leicht, so dass sie selbstständig herausklettern konnte. Anschließend hielt sie den Täter bis zum Eintreffen der alarmierten Einsatzkräfte der Landespolizei fest und begab sich danach selbstständig in ärztliche Behandlung. Zwei unabhängige Zeuginnen bestätigten den Vorfall und wiesen die Polizisten zusätzlich auf zuvor durchgeführte Belästigungen anderer weiblicher Reisender durch den 38-Jährigen hin. Nach Übernahme der Ermittlungen und des Täters nahm die Bundespolizei diesen vorläufig fest und fertigte eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Mann soll noch heute einer Haftrichterin/einem Haftrichter zur Entscheidung im beschleunigten Verfahren vorgeführt werden.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell



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