Salzburg: Neues Gesetz entlastet Veranstalter
Foto: Land Salzburg/Martin Wautischer
Modernisierung und Bürokratieabbau / Beschluss im Landtagsausschuss
(LK) Bei den Ausschussberatungen haben die Landtagsabgeordneten heute einstimmig für ein neues Veranstaltungsgesetz gestimmt. „Nach fast drei Jahrzehnten war es vor dem Hintergrund einer Veranstaltungslandschaft, die größer, vielfältiger und professioneller geworden ist, schlicht notwendig, das Regelwerk neu zu denken“, erklärt Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek.
Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek zum neuen Veranstaltungsgesetz: "Einfachere und klarere Regeln."
Ein zentrales Ziel des neuen Gesetzes ist die spürbare Entlastung kleiner und mittlerer Veranstaltungen. Statt bisher 300 sind erst ab 500 Personen in genehmigten Veranstaltungsstätten zusätzliche Anzeigen erforderlich. Gleichzeitig wurde die zulässige Veranstaltungsdauer auf Mitternacht ausgeweitet. Auch in Gastgewerbebetrieben liegt die Grenze nun bei 500 Besucherplätzen.
Svazek: „Einfacher und sicherer.“
Für Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek geht es um eine klare Trennung zwischen überschaubaren, lokalen Veranstaltungen und großen, komplexen Events. „Mit dem Anspruch, nicht nur Sicherheit für die Besucher, sondern Rechtssicherheit für die Veranstalter zu gewährleisten. Für Wirte sowie lokale Veranstalter bringt das Gesetz erhebliche Vereinfachungen“, so Svazek.
Entlastung für den Großteil aller Veranstaltungen
Veranstaltungen im Freien ohne besondere Anlagen bleiben bis 600 Personen genehmigungsfrei. Hier wurde die zulässige Endzeit von bisher 20.00 Uhr auf 22.00 Uhr angehoben. „Damit wird der Realität vieler Vereins- und Kulturveranstaltungen Rechnung getragen, ohne den Anrainer- oder Lärmschutz aus den Augen zu verlieren“, betont Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek.
Hohe Anforderungen, wo notwendig
Bewilligungspflichtig sind nur Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, insbesondere Großveranstaltungen mit mehr als 2.000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmern oder technisch aufwendige Veranstaltungsformen. In diesen Fällen ist eine behördliche Bewilligung erforderlich, um Sicherheits- und Organisationsfragen vorab verbindlich zu klären.
Klare Befugnisse für Ordnerdienste
Neu geregelt werden auch die Aufgaben und Befugnisse von Ordnerdiensten. Diese dürfen etwa den Zutritt verweigern, wenn Personen offensichtlich alkoholisiert sind, oder gefährliche Gegenstände wie Pyrotechnik abnehmen. Für Veranstalter bedeutet das vor allem mehr Rechtssicherheit.
Orientierung und weniger Bürokratie
Zusammenfassend hält Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek fest: „Das Salzburger Veranstaltungsgesetz 2026 ist eine Modernisierung, die kleine Veranstaltungen entlastet, große Veranstaltungen professionalisiert und Gemeinden wie Veranstaltern klare Orientierung bietet. Und es baut Bürokratie ab.“ Endgültig beschlossen werden muss das neue Veranstaltungsgesetz in der einer der kommenden Landtagssitzungen.
Quelle: Land Salzburg
