Osnabrücker Zoll stellt mehrere Verstöße bei Straßenverkehrskontrollen fest

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Bild: Zollkontrolle
ots/Hauptzollamt Osnabrück
25 Apr 16:34 2023 von Presseportal.de Print This Article

Osnabrück (ots) -

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück führte am 18. April 2023 Kontrollen an den Bundesstraßen im Landkreis Grafschaft Bentheim durch. Es wurden dabei 98 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

Die Ermittler wollten bei den Kontrollen überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Im Rahmen der Kontrolle trafen die Beamten einen Arbeitnehmer an, der sich mit einem rumänischen Ausweisdokument auswies. Bei der anschließenden Überprüfung des Ausweises stellten die Ermittler fest, dass hier eine Fälschung vorlag. Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, dass es sich tatsächlich um einen moldawischen Staatsbürger handelte. Einen Aufenthaltstitel, der ihm die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt, besaß er nicht. Gegen den Arbeitnehmer wurde ein Strafverfahren wegen der Urkundenfälschung und des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Für die Durchführung des Verfahrens ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 800 Euro erhoben worden.

Vom zuständigen Ausländeramt erhielt der Mann eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen. Gegen den Arbeitgeber des moldawischen Arbeitnehmers wurde ein Bußgeldverfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung eingeleitet.

Im weiteren Verlauf der Kontrollaktion stellte der Zoll noch in sieben Fällen Unstimmigkeiten fest, die eine zusätzliche Prüfung bedürfen. Konkret handelt sich dabei in drei Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Darüber hinaus besteht in vier Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde. Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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