Wetteraukreis: Regionaler Verkehrsdienst überprüft Ladungssicherung

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gestoppter Bagger-Transport
ots/Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau
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ungesichert auf der Ladefläche transportiertes Tubehör.
ots/Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau
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mit Beton gefüllte Mulden zur Verstauung der Ösen
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20 Mär 13:48 2021 von Presseportal.de Print This Article

Friedberg (ots) - +++

Büdingen: Regionaler Verkehrsdienst überprüft Ladungssicherung

Schätzungsweise jeder uns hat sie schon einmal auf der Straße gesehen: Transporte von Minibaggern auf Lkw-Ladeflächen.

Oftmals besitzen diese kaum eine fachgemäße Sicherung. Über die Befestigung des Baggerauslegers und dann auch noch über die Ladebordwände wird ein Spanngurt gelegt, in der Meinung, die Baumaschine sei nun ausreichend fixiert. Jedoch ist eine Ladungssicherung hierdurch überhaupt nicht möglich, da der Unteraufbau des Lkw-Kasten nicht für derartige Beanspruchung ausgelegt ist. Zudem geben die seitlichen Ladebordwände durch das Festzurren des Spanngurtes nach, sodass die hier erforderlich werdenden Kräfte zur Stabilisation der Ladung nicht annähernd aufgebracht werden können. Neben dem Bagger werden oftmals zusätzlich benötigte Auffahrrampen transportiert; weiteres Zubehör wie beispielsweise Schaufeln, liegen gar ohne jegliche Sicherung auf der Ladefläche.

So nicht!

So konnte am Mittwoch (17.03.21) durch Spezialisten des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau ein derartiger Transport auf der Bundesstraße 457 bei Büdingen festgestellt und kontrolliert werden. Hier untersagten die Polizisten schließlich die Weiterfahrt. Bei der Überprüfung hatte sich herausgestellt, dass der genutzte LKW für einen derartigen Transport gänzlich ungeeignet war. Durch dessen starke Beanspruchung im Baugewerbe waren die vorhandenen Ösen zum Festzurren der Spanngurte zum Teil bereits abgerissen. Zur Verstauung dieser bei Nichtbenutzung vorgesehene, in die Ladefläche eingelassene Mulden, waren größtenteils mit Beton gefüllt. Auf Veranlassung der Schutzleute wurde der beanstandete Transport auf ein anderes Fahrzeug umgeladen und ordnungsgemäß gesichert, bevor es schließlich weitergehen konnte.

Strafen drohen

Auf den Fahrer kommt nun ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro-, sowie ein Punkt im Fahreignungsregister zu; den Halter erwartet gar eine Strafe von 180 Euro sowie ebenfalls ein Punkt.

Hohes Gefahrenpotential

Im Wetteraukreis kam es glücklicherweise bisher noch zu keinem Verkehrsunfall, an welchem ein derart fahrlässiger Transport beteiligt gewesen wäre. Nicht auszudenken, was passieren würde, wenn solch eine Ladung, beispielsweise aufgrund eines Ausweich- oder Bremsmanövers, außer Kontrolle geraten würde.



Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau, übermittelt durch news aktuell



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