Trier: Schwarze Heckleuchten werden PKW-Fahrer zum Verhängnis

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Foto des genehmigten Prüfmusters der Variante "All Smoke"
ots/Polizeidirektion Trier
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Beispielfoto der festgestellten Heckleuchte
ots/Polizeidirektion Trier
29 Okt 10:19 2023 von Presseportal.de Print This Article

Hoppstätten-Weihersbach (ots) -

Am frühen Samstagabend wurde eine Streife der Polizeiinspektion Birkenfeld auf einen Skoda Octavia aufmerksam, an dem Rückleuchten mit einer auffallend dunklen Abschlussscheibe verbaut waren.

Auf den Leuchten war eine E-Kennung aufgebracht. Solche E-Nummern werden nach einer positiv abgeschlossenen lichttechnischen Prüfung erteilt. In dem entsprechenden Gutachten ist aufgeführt, dass für diese E-Nummer zwei Varianten genehmigt wurden ("Clear" und "All Smoke").

In der Regel werden von den Prüforganisationen bei solchen lichttechnischen Untersuchungen auch Lichtbilder der Prüfmuster gefertigt, so auch in diesem Fall.

Durch den Abgleich mit den Fotos der Prüfmuster kann zweifelsfrei nachvollzogen werden, dass die an dem Skoda verbauten Leuchten keinem genehmigten Typ entsprechen. Die Heckleuchten an dem kontrollierten Fahrzeug sind eindeutig dunkler als die beiden geprüften Varianten.

Da an den Leuchten des Skoda keine Anhaltspunkte für eine nachträgliche Veränderung der Abschlussscheibe wie z.B. bekleben mit schwarzer Folie oder besprühen oder fluten mit schwarzem Lack festgestellt wurde, muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei den Zubehörleuchten um Totalfälschungen handelt.

Gegen den Fahrer des Skoda und den Hersteller der Leuchten wurden Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Da es sich bei den Leuchten um Tatprodukte einer Straftat handelt, werden diese zudem sichergestellt und in der Regel nach Abschluss der Verfahren vernichtet. Ferner erlischt durch den Einbau nicht genehmigter Leuchteinheiten die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Im Internet werden dunkle Fahrzeugleuchten jeglicher Art für nahezu jeden Fahrzeugtyp angeboten. Viele der angebotenen dunklen Leuchten sind in dieser Form jedoch nicht genehmigt. Die Leuchten werden oftmals mit Formulierungen wie "Mit E-Prüfzeichen: Zugelassen im Bereich der StVZO" angepriesen. Hierdurch wird eine nicht vorhandene Legalität des Produktes im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs vorgetäuscht. Die professionelle Herstellung und die vorhandenen Genehmigungszeichen vermitteln den Käufern und Fahrzeugeigentümern, aber auch kontrollierenden Polizeibeamten sowie Kfz-Sachverständigen das Bestehen eines genehmigten Typs.

Der Endabnehmer, der gezielt vermeintlich genehmigte Zubehörteile erwirbt und auch die Onlinehändler, die in der Regel Zwischenhändler sind, werden von den Herstellern betrogen.

So auch der Fahrzeugführer im aktuellen Fall. Das Erkennen einer solchen Fälschung erfordert besonderes Fachwissen und besondere Erfahrungswerte im Hinblick auf diese Thematik. Für den Fahrer dürfte demnach eine subjektive Vorwerfbarkeit nicht gegeben sein, weshalb er höchstwahrscheinlich nicht mit strafrechtlichen Konsequenten rechnen muss.

Die Produktionsstätten und Hauptsitze der Herstellerfirmen befinden sich oft in Ländern außerhalb der EU, was die Ermittlungen Sanktionsmöglichkeiten erschwert.

Bei nicht geprüften lichttechnischen Einrichtungen ist unter anderem der ordnungsgemäße Lichtaustritt hinsichtlich Intensität und Abstrahlwinkel nicht nachgewiesen. Um daraus resultierenden Gefahrensituationen im Straßenverkehr vorzubeugen rät die Polizei dazu, sich im Vorfeld eines Kaufs solcher dunklen Fahrzeugleuchten ausführlich über die Zulässigkeit der Teile zu erkundigen. Im Zweifel sollte besser der Kauf einer etwas helleren Leuchte in Erwägung gezogen werden.



Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Trier, übermittelt durch news aktuell



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