Neubrandenburg: Schwerwiegende Verkehrsverstöße mithilfe des Videowagens festgestellt

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Foto zeigt Überholverstoß auf der B 104: Überholender befindet sich hier trotz Gegenverkehrs auf der Gegenfahrbahn
ots/Polizeiinspektion Neubrandenburg
13 Aug 11:11 2021 von Presseportal.de Print This Article

Landkreis MSE (ots) - In der vergangenen Woche waren die Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow mit dem Videowagen im Einsatz.

Auf der B 104 zwischen Rosenow und Ritzerow ahndeten die Beamten einen Überholverstoß nebst einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier überholte ein 41-jähriger Fahrzeugführer eine Fahrzeugschlange mit einem VW Transporter, obwohl er nicht übersehen konnte, dass eine Behinderung oder Gefährdung des Gegenverkehrs während des gesamten Überholvorgangs ausgeschlossen war. Der Fahrzeugführer missachtete das Überholverbotszeichen (Z 295 - durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung) und gefährdete dadurch einerseits Verkehrsteilnehmer im Gegenverkehr, so dass diese stark abbremsen mussten. Andererseits waren die überholten Verkehrsteilnehmer ebenso zum Bremsen gezwungen, um dem Transporterfahrer das Einscheren zu gewähren. Glücklicherweise ist bei dem riskanten Überholmanöver niemand zu Schaden gekommen. Den Fahrzeugführer des Transporters erwartet wegen des Überholverstoßes ein Bußgeld in Höhe von 250,-EUR, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Verkehrszentralregister. Hinzu kommt eine Geschwindigkeitsmessung von 125 km/h bei erlaubten 100 km/h auf der Bundesstraße, in dessen Folge ein gesondertes Bußgeld in Höhe von 70 EUR und einem Punkt erhoben wird.

Wegen gleich drei Geschwindigkeitsverstößen muss sich ein weiterer Fahrzeugführer nach einer Videoaufzeichnung der Beamten in Neubrandenburg verantworten. Der 39-Jährige beschleunigte nach dem Anfahren an Lichtzeichenanlagen in der Neustrelitzer Straße mehrfach stark und überschritt dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit gemessenen 103 km/h, 115 km/h und 124 km/h (innerorts!). Diese drei festgestellten Verstöße werden mit jeweils eigenen Geldbußen geahndet. Daher ergibt sich hier eine Geldbuße in Höhe von 1920 EUR, ein sechsmonatiges Fahrverbot und sechs Punkte im Verkehrszentralregister. Darüber hinaus wird dem Fahrzeugführer aufgrund der wiederholten, erheblichen Überschreitung der Geschwindigkeit vorsätzliches Handeln vorgeworfen, was eine Verdopplung der Geldbuße zur Folge haben wird.

Bei einer weiteren beweissicheren Dokumentation mit Hilfe des Videowagens stellten die Beamten schwerwiegende Verkehrsverstöße eines jungen Fahranfängers fest. Der 20-Jährige wird nunmehr wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung bei mangelhafter Bereifung und unter dem Aspekt, wiederholt mit gleichartigen Delikten aufgefallen zu sein, mit einem mehrmonatigen Fahrverbot bis hin zur Einziehung der Fahrerlaubnis rechnen müssen. In der Demminer Straße in Neubrandenburg nahmen die Beamten des Videowagens den jungen Fahrer mit 123 km/h bei erlaubten 60 km/h auf. 960,-EUR Bußgeld, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Verkehrszentralregister sind zunächst die Konsequenz. Darüber hinaus wurden im Rahmen der anschließenden Kontrolle erhebliche Mängel an der Fahrzeugbereifung festgestellt, da die erforderliche Profiltiefe (1,6 mm) der Reifen der Vorderräder des 320 PS starken Fahrzeugs deutlich erkennbar unterschritten war. An den Innenkanten der Reifen war bereits das Gewebe sichtbar. Die mangelhafte Bereifung des PKW wird dem Fahrzeugführer zusätzlich eine Geldbuße von 75,-EUR und einem Punkt im Verkehrszentralregister kosten. Dem jungen Fahrer wurde die Weiterfahrt am Anhalteort untersagt.

Die drei Feststellungen der Beamten machen deutlich, dass immer wieder Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilnehmen, die mit ihrem Fehlverhalten andere Verkehrsteilnehmer erheblich in Gefahr bringen. Schwerwiegende Verkehrsverstöße wie diese können zu folgenschweren Unfällen führen. In diesen Fällen konnten die Beamten jedoch zur Verhinderung solcher Unfälle und dadurch zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Bei den betroffenen Fahrzeugführern handelt es sich um deutsche Staatsbürger.



Quelle: Original-Content von: Polizeiinspektion Neubrandenburg, übermittelt durch news aktuell



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