Nürnberg: Silvesterfeuerwerk - Zoll warnt vor Gefahr für Leib und Leben

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Bild: Zoll
ots/Hauptzollamt Nürnberg
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30 Nov 18:46 2020 von Presseportal.de Print This Article

Nürnberg (ots) - Trotz der Diskussion über Einschränkungen beim Silvesterfeuerwerk rechnet der Zoll in den nächsten Wochen wieder mit einer hohen Anzahl an nicht zugelassenen Feuerwerks- und Knallkörpern, die aus dem europäischen Ausland mitgebracht bzw. im Internet bestellt werden.

Doch Achtung! Die Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerks- und Knallkörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt. Dies gilt auch beim Transport innerhalb der Europäischen Union. Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen könnte beim Abbrennen der Feuerwerkskörper auch Gefahr für Leib und Leben bestehen.

"Nicht zugelassene Pyrotechnik ist in allen Variationen und Mengen erhältlich, äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden", so Simone Tatay aus der Pressestelle des Hauptzollamts Nürnberg. "Selbst bei korrekter Anwendung können diese Feuerwerkskörper, zum Beispiel auf Grund der mangelhaften Verarbeitung und des unbekannten Explosivstoffs und der verwendeten Menge, zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen."

Dass diese Hinweise nicht unbegründet sind, zeigt ein Aufgriff des Hauptzollamts Nürnberg aus der vergangenen Woche: bei einer Paketkontrolle stellten die Zöllner in fünf Sendungen insgesamt 17 Kilogramm Feuerwerkskörper aus Osteuropa sicher. In den Paketen befanden sich auch Kugelbomben, die zu der Kategorie Großfeuerwerke zählen. Sie sind in Deutschland nicht frei verkäuflich, sondern nur zur Verwendung von Personen mit Fachkenntnissen und entsprechendem Erlaubnisschein vorgesehen.

Der Zoll rät daher dringend, nur offiziell zugelassenes Feuerwerk zu kaufen und immer darauf zu achten, dass diese mit einer entsprechenden Kennzeichnung (CE-Kennzeichen) versehen sind.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie unter www.zoll.de.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell



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