Frankfurt am Main: Synthetische Suchtmittel sichergestellt - Zollfahndung Frankfurt zieht rund 31 Kilogramm Drogen aus dem Verkehr

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Bild: Sichergestelltes Amfetamin - aufgefunden im Kofferraum eines Bunkefahrzeugs Quelle: ZFA Frankfurt am Main
ots/Zollfahndungsamt Frankfurt a.M.
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Bild: Im Keller aufgefundenes und sichergestelltes Amfetamin Quelle: ZFA Frankfurt am Main
ots/Zollfahndungsamt Frankfurt a.M.
17 Nov 11:48 2021 von Presseportal.de Print This Article

Frankfurt am Main (ots) - Rund 31 Kilogramm Amfetamin und zehn Liter einer flüssigen Substanz, die mutmaßlich der Herstellung der illegalen Droge dienen sollte, sowie Schmuck im Wert von ca. 40.000 Euro haben Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main am 09.11.2021 und 15.11.2021 bei der Durchsuchung von Wohnräumen und eines sogenannten Bunkerfahrzeugs in Frankfurt am Main sichergestellt.

Den mit Haftbefehl gesuchten mutmaßlichen Täter nahm eine Spezialeinheit des Bundeskriminalamts (BKA) zuvor fest. Ihm wird der bandenmäßige Handel mit Waffen und Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Zwei seiner Komplizen im Alter von jeweils 31 Jahren wurden bereits im Sommer dieses Jahres verhaftet, als die Zollfahnder eine sogenannte Amfetaminküche - eine Produktionsstätte für das illegale Rauschgift - aushoben. Der in Rede stehende 33-Jährige war zunächst untergetaucht, jedoch führten entsprechende Fahndungsmaßnahmen des BKA in Wiesbaden zur Aufdeckung seines Aufenthaltsortes.

Die durchgeführten Ermittlungen des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main stehen im Kontext einer im Juni 2021 bundesweit und international konzertierten Aktion zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität unter der Koordination von Europol, an der in Hessen neben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zu Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) -, der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auch das Hessische Landeskriminalamt, das Bundeskriminalamt sowie das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main beteiligt waren.

"Für das bandenmäßige unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht das Betäubungsmittelgesetz einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren Freiheitsstrafe vor", so die Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main.



Quelle: Original-Content von: Zollfahndungsamt Frankfurt a.M., übermittelt durch news aktuell



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