Rosenheim: Uhrenarmband aus Alligatorenleder musste beim Zoll bleiben

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als Alligatoren-Leder auf der Rückseite gekennzeichnet (Foto: ZOLL)
ots/Hauptzollamt Rosenheim
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das Alligatorenlederarmband (Foto: ZOLL)
ots/Hauptzollamt Rosenheim
02 Nov 13:19 2021 von Presseportal.de Print This Article

Rosenheim (ots) -

Die herausragende Bedeutung des Schutzes der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten wurde erst kürzlich wieder bei der in China stattgefundenen UN-Artenschutzkonferenz herausgestellt. Dennoch kommt es viel zu häufig vor, dass Zollbeamte Verstöße gegen die internationalen Artenschutzabkommen feststellen müssen.

So auch im Juni diesen Jahres, als ein Mann ein Paket zu seiner Ebay-Bestellung aus den Vereinigten Staaten beim Zollamt Reischenhart abholen wollte. Nachdem er den Kaufbeleg für eine Herrenarmbanduhr mit einem Rechnungsbetrag in Höhe von über 1.000 Euro vorgelegt hatte, ließ die zuständige Zollbeamtin ihn das Paket öffnen, um den Inhalt zu überprüfen. Aus der Verpackung kam eine automatische Armbanduhr der Marke Porsche Design mit Lederarmband zum Vorschein. Auf der Rückseite des Lederarmbandes entdeckte die Zöllnerin die Aufschrift "Genuine Alligator", der auf einen möglichen Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutz-abkommen hindeutete. Deshalb musste der Mann vorerst ohne die Uhr wieder nach Hause fahren, da diese bis zur Klärung von der Zollbeamtin in Verwahrung genommen wurde. Nach Recherchen und Rücksprache mit den darauf spezialisierten Zollbeamten des Münchener Flughafens war klar, dass das Alligatorenleder zu einer geschützten Art gehörte, welche nur legal eingeführt werden darf, wenn eine gültige Einfuhrgenehmigung für Deutschland sowie eine Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung aus den USA vorgelegt wird. Diese konnte der Käufer der Uhr beide nicht vorlegen. Um dennoch in den Besitz der wertvollen Uhr zu gelangen, machte der Mann von der Möglichkeit Gebrauch, das Armband von der Uhr zu trennen und lediglich die Uhr und den Verschluss verzollen und versteuern zu lassen. Gegen den Käufer der Armbanduhr wurde von den Zöllnern ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Fall, einschließlich des Ausdrucks des Ebay-Auftritts in dem auch das Alligatoren-Armband beschrieben war, wurde zur weiteren rechtlichen Verfolgung an die zuständige Strafsachenstelle des Hauptzollamtes Augsburg abgegeben, das kürzlich einen Bescheid über ein Verwarnungsgeld erlassen hat.

"Durch die Einhaltung des Artenschutzrechts wird nicht nur der Weiterbestand der weltweiten Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten, sondern letztendlich auch der eigene Geldbeutel geschützt" so resümierte die Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim den Fall und appellierte an alle potenziellen Käufer*innen vom Erwerb solcher Artikel Abstand zu nehmen.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell



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