Lörrach: Urlaubsfahrt mit Drogen und Feuerwerk im Gepäck

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Fotoaufnahme: Hauptzollamt Lörrach
ots/Hauptzollamt Lörrach
10 Aug 18:40 2020 von Presseportal.de Print This Article

Lörrach. Weil am Rhein (ots) - Anders als geplant dürfte der Urlaub für sechs junge Schweizer im Alter zwischen 22 und 31 Jahren begonnen haben, als sie sich von Basel aus in einem Wohnmobil nach Norddeutschland aufgemacht hatten. Nur wenige Meter hinter der deutschen Grenze, am ehemaligen Gartenschaugelände in Weil am Rhein-Otterbach, hatte sich eine Kontrollstreife des Hauptzollamts Lörrach postiert und das Fahrzeug angehalten. Der von den Zöllnern eingesetzte Passivspürhund "King", der speziell zur Absuche am Menschen trainiert ist, zeigte beim Fahrer des Campers und einem der Mitfahrer, der einen Stoffbeutel bei sich hatte, eindeutig an. Er habe keinerlei Drogen dabei, gab der Fahrer an. Beim Streifzug durch den Bus wurde "King" jedoch fündig: In seiner Sporttasche hatte der Mann in einem Plastikbeutelchen getrocknete Blüten und Blätter, dem Aussehen und Geruch nach Marihuana, in einer Tüte Kaffeebohnen versteckt. In der Stofftasche des Mitfahrers fanden die Beamten ebenfalls augenscheinlich Marihuana in einem kleinen Druckverschlussbeutel. Danach händigte er den Beamten selbst ein Folienpäckchen aus, das er aus seiner Unterhose zog und in dem sich ebenfalls mehrere kleine gefüllte Druckverschlussbeutel befanden. Insgesamt waren vermutlich ihm und dem Fahrer jeweils 20 Gramm der Drogen zuzuordnen. Zu guter Letzt stießen die Beamten bei ihrer Durchsuchung des Wohnmobils auf zwei Feuerwerksbatterien, die einem weiteren Mitfahrer zugeordnet werden konnten. Die Feuerwerke wiesen nicht die erforderliche CE-Kennzeichnung auf, womit davon auszugehen war, dass sie nicht den Sicherheitsstandards der EU entsprachen. Die Einfuhr wäre nur mit einer behördlichen Erlaubnis möglich gewesen. Davon ausgehend, dass das vermeintliche Schmuggelgut den drei Männern zugeordnet werden konnte, wurde wegen des Verdachts eines Rechtsverstoßes - in zwei Fällen gegen das Betäubungsmittelgesetz, in einem Fall gegen das Sprengstoffgesetz - gegen jeden der drei ein Strafverfahren eingeleitet. Nach Zahlung einer Sicherheit, Sicherstellung der Feuerwerksartikel sowie Beschlagnahme der verdächtigen Substanzen konnten die Männer ihre Fahrt fortsetzen.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Lörrach, übermittelt durch news aktuell



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