München: Verwandter zahlt Geldstrafe - Afghane darf trotzdem nicht weiterreisen

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Die Rosenheimer Bundespolizei hat einem afghanischen Staatsangehörigen, für dessen Justizschulden über rund 900 Euro ein Verwandter aufgekommen war, die Einreise verweigert.
ots/Bundespolizeidirektion München
26 Aug 15:31 2022 von Presseportal.de Print This Article

Rosenheim / Kiefersfelden (ots) -

Es half nichts. Er durfte nicht einreisen. Obwohl sich ein afghanischer Businsasse bei der Grenzkontrolle auf der A93 ausweisen konnte und obwohl er dafür sorgte, dass eine gegen ihn verhängte 80-tägige Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung seiner Justizschulden abgewendet werden konnte, ließ ihn die Rosenheimer Bundespolizei nicht weiterreisen. Der 30-Jährige wurde am Donnerstag (25. August) nach Österreich zurückgewiesen.

Bei Grenzkontrollen nahe Kiefersfelden überprüften die Bundespolizisten die Personalien des Afghanen, der den Beamten einen Reisepass und eine italienische Aufenthaltsgenehmigung ausgehändigt hatte. Mit seinen Papieren war alles in Ordnung, allerdings stellte sich heraus, dass er mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Demnach war er Anfang 2020 vom Amtsgericht in Kaufbeuren wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 900 Euro einschließlich Verfahrenskosten verurteilt worden. Diese Summe war er der Justizkasse aber schuldig geblieben. Auch bei seiner Kontrolle auf der Inntalautobahn konnte der in Südtirol gemeldete Mann, der nur knapp 40 Euro dabei hatte, die Strafe nicht begleichen. Ein telefonisch verständigter Verwandter half ihm aus der Misere und zahlte den geforderten Betrag bei der Bundespolizei in Passau ein.

Somit blieb dem afghanischen Staatsangehörigen der Gang ins Gefängnis erspart. Doch statt ihm die Fahrt ins Landesinnere zu ermöglichen, wiesen ihn die Beamten nach Österreich zurück. Die Einreise wurde ihm verweigert, da er nach europäischem Recht für den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik über ausreichende finanzielle Mittel für seinen Lebensunterhalt hätte verfügen müssen. Die mitgeführten rund 40 Euro wären für die geplanten vier Wochen in Deutschland nicht genug gewesen.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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