Sankt Augustin: Waffenfunde am Gelsenkirchener Hauptbahnhof - Bundespolizei kontrollierte junge Männer

Slide background
Foto: Bundespolizei
ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Slide background
Foto: Bundespolizei
ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Slide background
Foto: Bundespolizei
ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Slide background
Foto: Bundespolizei
ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
18 Jul 12:03 2022 von Presseportal.de Print This Article

Gelsenkirchen (ots) - Am gestrigen Sonntag (18. Juli) kontrollierten Bundespolizisten am Gelsenkirchener Hauptbahnhof mehrere Personen. Bei vier jungen Männern, stellten sie unter anderem gefährliche Waffen sicher.

Gegen 9:30 Uhr trafen Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof auf einen 36-Jährigen. Die Beamten kontrollierten ihn und stellten fest, dass der Gelsenkirchener ein verbotenes Karambitmesser, dessen Hauptmerkmale eine gebogene Klinge und der Ring am Ende des Griffes sind. Die Polizisten stellten das Messer sicher.

Wenig später, gegen 10:30 Uhr, wurden die Einsatzkräfte auf einen 14-Jährigen aufmerksam. Auch diesen überprüften sie. Während der Kontrolle gab der junge Syrer zu, ein Springmesser mit sich zu führen und überreichte es den Bundespolizisten. Diese informierten die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen.

Um 13:30 Uhr fiel den Beamten im Hauptbahnhof ein 18-Jähriger auf. Der junge deutsche Staatsbürger gab gegenüber den Polizisten zu, eine Ecstasytablette bei sich zu haben. Auch einen Schlagring überreichte er den Bundespolizisten. Diese stellten die verbotenen Gegenstände sicher.

Gegen 15:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte auf einem Bahnsteig im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Mann aus Niedersachsen. Während der Kontrolle gab der Mann zu, eine geringe Menge Kokain bei sich zu führen. Zudem erklärte der 36-Jährige aus dem Emsland, dass er auch einen Schlagring bei sich habe. Er überreichte den Beamten die Drogen und die auffällig geformte Waffe.

Gegen alle Personen leiteten die Bundespolizisten Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz und gegebenenfalls auch nach dem Betäubungsmittelgesetz ein.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Presseportal.de

Presseportal.de

Weitere Artikel von Presseportal.de