Graz: Welche Reparaturkosten müssen Vermieter:innen übernehmen?

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Graz

16 Okt 17:00 2025 von Redaktion Salzburg Print This Article

Grundsätzlich ist der:die Vermieter:in zuständig für:

  • Reparaturen an allgemeinen Teilen des Hauses. Dazu gehören unter anderem: Fassade, Dach, Stiegenhaus, Außenfenster, Wohneingangstür, Steig- oder Ringleitungen für Strom, Gas oder Wasser, etc.
  • Reparaturen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Gemeinschaftsanlagen, wie z. B. Lift, Zentralheizung, Sauna, Garten, Gemeinschaftswaschküche, Gegensprechanlage, etc.
  • Reparaturen innerhalb der Mietwohnung, wenn
    • ein ernster Schaden des Hauses vorliegt (z. B. Wasserrohrbruch) oder
    • eine vom Mietgegenstand ausgehende erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegt (z. B. starker Schimmel).

Quelle: Stadt Graz



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