Nürnberg: Wenn es wieder losgeht: Reisetipps vom Hauptzollamt Nürnberg

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ots/Hauptzollamt Nürnberg
14 Jul 09:17 2021 von Presseportal.de Print This Article

Nürnberg (ots) - "Wenn einer eine Reise tut ... dann sollte er sich vorher informieren", dazu rät Martina Stumpf, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Nürnberg, "und zwar nicht nur über pandemiebedingte Auflagen, sondern auch über zollrechtliche Bestimmungen". Bei vermeintlich harmlosen Mitbringseln kann ein Bußgeld fällig werden oder sogar ein Strafverfahren drohen. In so manchen Fällen werden die billig oder auch teuer erstandenen Souvenirs eingezogen und sichergestellt - natürlich ohne Entschädigung.

Der Zoll bietet vielfältige Informationsmöglichkeiten zum Thema Reisen- diese sollte man nutzen, um bei der Rückkehr aus dem Urlaub unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Die Internetseite des Zolls bietet umfassende Aufklärung zu allen Fragen rund um die Reise in und aus EU - Staaten und Drittländer/n. Taschen aus Thailand? Schokolade aus der Schweiz? Ob zur Einfuhr von Plagiaten, Lebensmitteln im Gepäck oder der Mitnahme von Haustieren - auf www.zoll.de werden Reisende fündig.

Welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und welche nicht, ist schnell und einfach auch mit der kostenlosen Smartphone-App "Zoll und Reise" herauszufinden. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt sie keine Internetverbindung und ist daher für unterwegs bestens geeignet. Ein integrierter Freimengenrechner zeigt zudem, was abgabenfrei nach Deutschland mitgebracht werden kann.

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen ganz zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristen - oft unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Wer sichergehen will, dass er auch hier nichts falsch macht, kann sich unter www.artenschutz-online.de über geschützte Tiere und Pflanzen seines Urlaubslandes informieren.

Zusatzinfo Reisefreimengen:

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern, aus steuerlichen Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln) und von der Insel Helgoland dürfen mitgebrachte Waren zu privaten Zwecken innerhalb der folgenden Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland einführt werden: Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: - 200 Zigaretten oder - 100 Zigarillos oder - 50 Zigarren oder - 250 Gramm Rauchtabak oder - eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder - 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder - eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und - 4 Liter nicht schäumende Weine und - 16 Liter Bier

Kraftstoffe

- für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter

andere Waren

- bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro - bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro - bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.

Waren, für die eine besondere Mengenbegrenzung gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.

Reisen innerhalb der EU unterliegen in zollrechtlicher Hinsicht grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Branntwein, Bier, Tabak) und Energieerzeugnisse, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erho-ben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschriften und Mengen zu beachten.

Alle Informationen finden Reisende unter www.zoll.de.

Hinweis:

Der Zoll ist nicht für die Kontrolle der Einhaltung von pandemiebedingten Auflagen zuständig. Sollten Sie Fragen zum grenzüberschreitenden Personenverkehr haben, dann wenden Sie sich bitte an die zuständigen Landesgesundheitsbehörden oder die Bundespolizei. Weitere In-formationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell



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