Karlsruhe: Zoll deckt Schwarzarbeit auf / Landgericht verhängt Freiheitsstrafe von drei Jahren

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Quelle: ZOLL
ots/Hauptzollamt Karlsruhe
29 Okt 09:03 2020 von Presseportal.de Print This Article

Karlsruhe, Mannheim (ots) - Das Landgericht Mannheim verurteilte einen 61-jährigen Unternehmer zu einer dreijährigen Gesamtfreiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung in 30 Fällen und Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 59 Fällen. Das Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Mannheim in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung Mannheim und dem Hauptzollamt Karlsruhe geführt. Dem Unternehmer konnte Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung von über 780.000 Euro nachgewiesen werden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Unternehmer, der im Sicherheitsgewerbe tätig war, Lohnkosten einsparen wollte und deshalb die meisten seiner Arbeitnehmer über Jahre schwarz bezahlte und bei den Einzugsstellen nur einen Bruchteil seines eingesetzten Personals anmeldete. So wurden die Löhne für die meisten Arbeitnehmer weder gemeldet noch in die ohnehin nicht existente Buchhaltung eingestellt. Der dadurch entstandene Schaden für die Sozialkassen im abgeurteilten Tatzeitraum beläuft sich auf über 80.000 Euro. Durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen entstand ein Steuerschaden von rund 700.000 Euro.

Aufmerksam wurden die Zöllner auf das Sicherheitsunternehmen während einer Routinekontrolle anlässlich eines Großereignisses. Bei der sich anschließenden Prüfung der Geschäftsunterlagen wurden die geschilderten Unregelmäßigkeiten in der Firma des Deutschen aufgedeckt.

Nachdem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Steuerfahndung die Ermittlungen in 2016 aufgenommen haben, meldete der Unternehmer noch im selbigen Jahr Insolvenz an. Um sich dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen, insbesondere der Anklage zu entgehen, hielt sich der 61-Jährige unangemeldet bei seiner neuen Lebensgefährtin in Hessen auf. Aufgrund der Ermittlungsarbeit der Zöllner des Hauptzollamts Karlsruhe konnte er im Mai 2020 aufgespürt und festgenommen werden.

Das Urteil ist rechtskräftig.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell



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