Kiel: Zoll stoppt Schmuggel auf der A1 - mehr als 300.000 Tabletten sichergestellt.
ots/Hauptzollamt Kiel
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Kiel, Lübeck, (ots) - Einsatzkräfte des Hauptzollamts Kiel haben am 23. April 2026 bei einer Kontrolle auf der A1 am Rastplatz Buddikate insgesamt 328.755 Tabletten sichergestellt. Die enthaltenen Wirkstoffe Clonazepam und Alprazolam unterliegen dem Betäubungsmittelrecht. Gegen den 23-jährigen kroatischen Fahrer wurde Haftbefehl erlassen; er befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.
Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten am frühen Abend in Fahrtrichtung Norden einen Mietwagen mit kroatischer Zulassung. Der Fahrer verhielt sich auffallend nervös und machte widersprüchliche Angaben zu seinem Reiseziel.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs entdeckten die Einsatzkräfte vier Kartons, die vollständig mit Tabletten in Blisterverpackungen gefüllt waren. Eine spätere Zählung ergab insgesamt 328.755 Stück.
"Wer mehr als 300.000 Tabletten mit betäubungsmittelrechtlich relevanten Wirkstoffen transportiert, handelt nicht im privaten Bereich. Solche Mengen sprechen klar für professionell organisierte Schmuggelstrukturen", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
Im Navigationssystem des Fahrzeugs war als Zielort Kopenhagen gespeichert. Gegenüber den Einsatzkräften erklärte der Mann hingegen, nach Hamburg reisen zu wollen. Eine konkrete Zieladresse konnte er nicht nennen.
Der Mann wurde festgenommen und am Freitag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an.
"Tabletten dieser Art werden im illegalen Handel häufig einzeln weiterverkauft. Bei der sichergestellten Menge liegt der mögliche Straßenverkaufswert bei deutlich über 800.000 Euro", so Oder weiter.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg - Dienstsitz Kiel - im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck.
Zusatzinformation
Clonazepam und Alprazolam gehören zur Gruppe der Benzodiazepine. Die Wirkstoffe werden medizinisch unter anderem beruhigend, angstlösend oder krampflösend eingesetzt, bergen jedoch ein erhebliches Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial. Beide Wirkstoffe unterliegen in Deutschland betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften und werden daher streng überwacht. Werden solche Medikamente ohne erforderliche Erlaubnisse oder außerhalb legaler Vertriebswege transportiert, besteht regelmäßig der Verdacht des unerlaubten Handels oder Schmuggels. Der Zoll kontrolliert auf Autobahnen regelmäßig den grenzüberschreitenden Waren- und Reiseverkehr und geht gezielt gegen den illegalen Transport von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln vor.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Kiel, übermittelt durch news aktuell
