Dresden : Zoll stoppt illegalen Pferdetransport

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Quelle: Zoll. Pferd auf der Ladefläche des Transporters an der Abfahrt Nossen Ost. Das Bild darf nur zur Berichterstattung i. V. m. der Pressemitteilung verwendet werden.
ots/Hauptzollamt Dresden
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Quelle: Zoll. Pferd auf der Ladefläche am Rastplatz "Am Heidenholz". Das Bild darf nur zur Berichterstattung i. V. m. der Pressemitteilung verwendet werden.
ots/Hauptzollamt Dresden
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Quelle: Zoll. Der auf der Bundesautobahn 14 kontrollierte Kastenwagen. Das Bild darf nur zur Berichterstattung i. V. m. der Pressemitteilung verwendet werden.
ots/Hauptzollamt Dresden
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Quelle: Zoll. Pferde auf der Ladefläche an der Bundesautobahn 14. Das Bild darf nur zur Berichterstattung i. V. m. der Pressemitteilung verwendet werden.
ots/Hauptzollamt Dresden
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Quelle: Zoll. Pferd auf der Ladefläche des Transporters auf dem Rastplatz "Am Heidenholz". Das Bild darf nur zur Berichterstattung i. V. m. der Pressemitteilung verwendet werden.
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Quelle: Zoll. Der auf der Bundesautobahn 17 kontrollierte Transporter. Das Bild darf nur zur Berichterstattung i. V. m. der Pressemitteilung verwendet werden.
ots/Hauptzollamt Dresden
15 Mär 19:42 2022 von Presseportal.de Print This Article

Dresden (ots) - Acht vorschriftswidrig transportierte Pferde stellte der Zoll am 14.03.2022 bei der Kontrolle zweier Fahrzeuge an der BAB 17 auf dem Rastplatz "Am Heidenholz" sowie an der BAB 14 Abfahrt Nossen Ost fest. In beiden Fällen waren die Fahrer aus Bulgarien über Tschechien nach Deutschland eingereist.

Im ersten Fall entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner auf der Ladefläche des Kastenwagens vier Großpferde. Diese standen im Stroh dicht nebeneinander angeleint ohne feste Transportsicherung. Die Tiere wirkten ungepflegt und machten auf die Beamtinnen und Beamten keinen gesunden Eindruck. Auf Nachfrage konnte der Fahrer die für einen derartigen Transport notwendigen Dokumente nicht vorlegen. Daraufhin wurde das Veterinäramt Pirna verständigt, welches den Abtransport und die weitere Unterbringung der Tiere organisierte.

Auch im zweiten Fall befanden sich auf der Ladefläche des Kastenwagens vier Pferde. Ebenso lagen die für den Transport benötigten Dokumente nicht vor. Die Zöllnerinnen und Zöllner verständigten daraufhin die Landespolizei, welche die Weiterfahrt des Transporters wegen diverser technischer Mängel und Überladung untersagte. Das zusätzlich informierte Veterinäramt Meißen übernahm im Anschluss die Tiere.

Zusatzinformation: Die Zollverwaltung wirkt im Bereich des Tierschutzes insbesondere bei der Überwachung der gewerbsmäßigen Tiertransporte sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Ausfuhr mit. Die Tiertransporte können durch die zuständigen Behörden (Veterinärbehörden, Zollbehörden) jederzeit angehalten und kontrolliert werden.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Dresden, übermittelt durch news aktuell



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