München: 21-Jähriger mit falscher Mund-Nase-Bedeckung griff Zugbegleiter an

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Die Bundespolizei weist auf die in bayerischen Bahnhöfen und Haltepunkten, in Zügen und S-Bahnen zu tragende FFP2-Mund-Nase-Bedeckung hin. Zugpersonal, ebenso Prüfdienst- und Mitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit sind berechtigt, Reisende, die ohne bzw. die erforderliche Mund-Nase-Bedeckung unterwegs sind, von einer Fahrt in Zügen und S-Bahnen auszuschließen.
ots/Bundespolizeidirektion München
11 Nov 14:55 2021 von Presseportal.de Print This Article

München (ots) -

Am Mittwochabend (10. November) schloss ein Zugbegleiter eines Regionalexpress einen Fahrgast, der statt der erforderlichen FFP2-Maske nur einen Stoffmaske trug, von der Mitfahrt aus. Daraufhin kam es im Hauptbahnhof zu Tätlichkeiten des 21-Jährigen gegen den DB-Mitarbeiter.

Am Bahnsteig 27 des Münchner Hauptbahnhof kam es gegen 19:20 Uhr zu Tätlichkeiten eines 21-jährigen Nigerianers. Anlass war eine "falsche" Mund-Nase-Bedeckung. Statt mit der erforderlichen FFP2-Maske wollte der 21-Jährige den RE 70 (München - Lindau) mit einer Stoffmaske besteigen. Der 49-jährige DB-Mitarbeiter schloss den Mann, der in Kressbronn, Baden-Württemberg, am Nordufer des Bodensees wohnt, wegen der "falschen Maske" von der Mitfahrt im Zug aus. Dazu stellte er sich am Bahnsteig 27 dem Afrikaner bei dessen Zustieg an der Tür in den Weg.

Der Nigerianer versuchte trotzdem in den Zug einzusteigen, weshalb es zu einer Rangelei kam. Dabei stolperte der DB-Mitarbeiter zwischen Zug und Bahnsteigkante. Er klagte über Schmerzen am Knöchel, brauchte jedoch keine ärztliche Hilfe.

Gegen den Nigerianer, der im Juli 2020 erstmals ins Bundesgebiet einreiste, der im Besitz einer Abschiebeaussetzung ist, wird von der Bundespolizei wegen Körperverletzung ermittelt. Zudem wird er wegen Verstoßes gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordung an die zuständigen Stellen gemeldet.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang auf die in bayerischen Bahnhöfen und Haltepunkten, in Zügen und S-Bahnen zu tragende FFP2-Mund-Nase-Bedeckung hin.

Zugpersonal, ebenso Prüfdienst- und Mitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit sind berechtigt, Reisende, die ohne bzw. die erforderliche Mund-Nase-Bedeckung unterwegs sind, von einer Fahrt in Zügen und S-Bahnen auszuschließen. Im Rahmen des sog. Hausrechts ist ihren berechtigten Aufforderungen, z.B. Verlassen eines Zuges, grds. Folge zu leisten.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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