Trier: Fahrer mit 2 aktuellen Fahndungen und weiter Verstöße gegen Maße und Gewicht
ots/Polizeipräsidium Trier
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Niederöfflingen/Steinebrück/A-1/A-60 (ots) -
Am gestrigen Montag führten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier zusammen mit dem Veterinäramt (Lebensmittelkontrolle) der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kontrollen mit Schwerpunkt Lebensmittelrecht auf der Rastanlage Eifel-West an der A-1 durch. Erfreulicherweise konnten hinsichtlich der kontrollierten Lebensmitteltransporte keine Verstöße festgestellt werden. Für einen in Nordrhein-Westphalen lebenden bulgarischen Staatsbürger verlief die Kontrolle jedoch nicht so gut. Denn bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen den Fahrer zwei aktuelle Fahndungen bestanden. Zum einen bestand gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel wegen Urkundenfälschung. Hier konnte eine Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung des offenen Betrages in Höhe von ca. 900 Euro abgewendet werden. Des Weiteren war die Fahrerlaubnis des Mannes ebenfalls ausgeschrieben und wurde von Beamten sichergestellt und an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesandt. Der Fahrer konnte zwar die Haft abwenden, musste aber den Führerschein abgeben und gegen ihn wird nun wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ermittelt. Ebenso gegen den Verantwortlichen der Firma wegen des Zulassens wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis. Des Weiteren werden noch Kontrollberichte wegen Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten bei der zuständigen Gewerbeaufsicht vorgelegt. Der Kastenwagen wurde später von einem Ersatzfahrer weitergeführt.
Bei derselben Kontrolle stoppten die Beamten einen luxemburgischen Holztransport, welcher mit 4 m langen Buchenstämmen unterwegs zum Sägewerk in Belgien war. Bereits die Anzeigen des Lkw ließen eine Überladung erahnen. Bei einer anschließenden Verwiegung mittels polizeieigener Radlastwaagen wurde ein Gesamtgewicht von 46,6 Tonnen, statt den erlaubten 40 Tonnen, festgestellt. Neben der Überladung wurde aber auch noch festgestellt, dass der Lkw-Zug mit gemessenen 4,12 m zu hoch war. Erlaubt sind hier lediglich 4 m Höhe. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Teil der Stämme umgeladen, so dass der Holztransport das zulässige Gesamtgewicht und die erlaubte Gesamthöhe erreichte. Danach konnte die Weiterfahrt gestattet werden. Gegen den Fahrer wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gegen das verantwortliche Unternehmen wird ein Verfahren eingeleitet, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann. Am heutigen morgen kontrollierten die Beamten auf der BAB A-60 bei Steinebrück einen belgischen Lkw-Zug mit Pferdedung beladen. Nicht zum ersten Mal stellten die Beamten bei einem Lkw-Zug dieser Firma fest, dass dieser zu lang war. Denn statt der erlaubten 18,75m war der Lkw-Zug 19,20m lang. Die Weierfahrt wurde untersagt und der Anhänger vor Ort belassen. Dieser wird später mit einem kürzeren Lkw abgeholt und nach Belgien befördert. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und gegen das Unternehmen auch hier ein verfahren wonach der frachterlös eingezogen werden kann.
Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Trier, übermittelt durch news aktuell
