München: Bundespolizist bei tätlichem Angriff verletzt - 52-Jähriger versetzt Beamten Kopfstoß

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52-Jähriger verletzt Bundespolizisten mit Kopfstoß im Hauptbahnhof München.
ots/Bundespolizeidirektion München
07 Dez 19:16 2022 von Presseportal.de Print This Article

München (ots) - Ein 52-Jähriger, der im Hauptbahnhof am Montagabend (6. Dezember) einen 33-Jährigen körperlich attackierte, verletzte bei seiner Festnahme einen Beamten.

Die Bahnhofsmission meldet der Bundespolizei eine tätliche Auseinandersetzung am Gleis 11 des Hauptbahnhofes. Beamte konnten vor Ort einen 52-jährigen Deutschen antreffen, der einen 33-jährigen Bulgaren körperlich attackiert hatte. Aufgrund des aggressiven Verhaltens musste der alkoholisierte 52-Jährige zu Boden gebracht und gefesselt werden. Dabei wehrte er sich und verletzte einen Bundespolizisten mittels Kopfstoßes. Da der 52-Jährige aus Ramersdorf bei der Mitnahme zur Dienststelle jegliche Kooperation verweigerte, wurde er mit einem Wagen des Mobilitätsservice der Deutschen Bahn zur Dienstelle am Gleis 26 transportiert. Während der körperlichen Auseinandersetzung mit dem 33-jährigen, wohnsitzlosen Bulgaren, bei dem eine Atemalkoholkonzentration von 2,5 Promille gemessen wurde, zog sich der Aggressor eine blutende Handverletzung zu; kam zur Abklärung in ein Münchner Krankenhaus.

Der an der Stirn verletzte Beamte kam mit dem Blut des 52-Jährigen in Kontakt. Dieser ist im polizeilichen Informationssystem als "ansteckend" erfasst. Beim Beamten, der in der Rechtsmedizin versorgt wurde, seinen Dienst anschließend fortsetzen konnte, muss nun abgeklärt werden, ob er sich infiziert hat. Die Staatsanwaltschaft ordnete bei dem 52-Jährigen eine Blutentnahme an. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er auf freien Fuß belassen. Die Bundespolizei ermittelt nun gegen die beiden Polizeipflichtigen, die beide in der Vergangenheit bereits durch Roheitsdelikte in Erscheinung getreten sind, wegen wechselseitiger Körperverletzung sowie gegen den 52-Jährigen zusätzlich wegen tätlichen Angriffs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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