München: Bundespolizisten stoppen völlig überfüllten Kleinbus in der Kontrollstelle Schleuser unter Drogen

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Das anhängende Foto des Schleuserfahrzeugs kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
ots/Bundespolizeidirektion München
08 Aug 18:30 2023 von Presseportal.de Print This Article

Freilassing (ots) - Freilassing / Bad Reichenhall. Einen völlig überfüllten Kleinbus haben Bundespolizeibeamte in der Kontrollstelle aufgehalten. Bei acht zugelassenen Fahrgastplätzen kamen am Ende 19 Mitreisende zum Vorschein. Die Türken und Syrer besaßen keine gültigen Reisedokumente. Zudem stand der Fahrer unter Drogen.

Gestern Abend (7. August 2023) kontrollierten Kräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing auf der BAB 8 am Grenzübergang Schwarzbach einen Kleinbus mit deutscher Zulassung. Der 45-jährige Fahrer wies sich dabei mit einem niederländischen Reisepass und einem deutschen Führerschein aus.

Beim Blick ins Fahrzeuginnere staunten die Beamten dann aber beim Anblick der 16 Fahrgäste nicht schlecht. Denn ausgelegt war das Fahrzeug nur zur Beförderung von höchstens acht Personen. Aber nicht nur im Fahrgastraum, auch bei Öffnen des Kofferraums kamen weitere drei Männer sitzend und eingepfercht zum Vorschein. Mit insgesamt 20 Personen war damit der Opel Vivaro gefährlich überfüllt.

Zudem führte keiner der Mitfahrer für den Grenzübertritt notwendige Dokumente mit. Somit besteht gegen die drei syrischen und 16 türkischen Staatsangehörigen der Verdacht des Versuchs der unerlaubten Einreise. Gegen den Fahrer hat die Bundespolizeiinspektion Freilassing Ermittlungen wegen des Verdachtes des Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Auf Grund der Tatsache, dass das Fahrzeug mit insgesamt 20 Personen besetzt war, ist die Einschleusung zudem unter gesundheitsgefährdenden Begleitumständen durchgeführt worden.

Der niederländische Fahrer wird sich aber nicht nur wegen der Schleusung verantworten müssen. Sein Drogentest verlief positiv auf Methamphetamin, weshalb zusätzlich der Verdacht des Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel besteht. Der Beschuldigte wird heute noch dem Haftrichter vorgeführt.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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