Dresden : Erneut Hörner vom afrikanischen Nashorn geschmuggelt

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Quelle: Zoll. Das Bild darf nur für eine Berichterstattung i. V. m. der Pressemitteilung verwendet werden. Rhinozeroshorn im doppelten Boden mit Holzmehl verdichtet.
ots/Hauptzollamt Dresden
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Quelle: Zoll. Das Bild darf nur für eine Berichterstattung i. V. m. der Pressemitteilung verwendet werden. Detailansicht des Rhinozeroshorns.
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Quelle: Zoll. Das Bild darf nur für eine Berichterstattung i. V. m. der Pressemitteilung verwendet werden. 16 Stück des Rhinozeroshorn
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Quelle: Zoll. Das Bild darf nur für eine Berichterstattung i. V. m. der Pressemitteilung verwendet werden. Röntgenbild der Frachtsendung.
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Quelle: Zoll. Das Bild darf nur für eine Berichterstattung i. V. m. der Pressemitteilung verwendet werden. Rhinozeroshorn verwogen.
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Quelle: Zoll. Das Bild darf nur für eine Berichterstattung i. V. m. der Pressemitteilung verwendet werden. Rhinozeroshorn im doppelten Boden freigelegt.
ots/Hauptzollamt Dresden
31 Mai 15:03 2022 von Presseportal.de Print This Article

Dresden (ots) -

16 Stücke vom Rhinozeroshorn mit einem Gewicht von 6,5 Kilogramm stellte der Zoll Ende Mai bei der Kontrolle einer Luftfrachtsendungen auf dem Flughafen Leipzig/Halle sicher. Das Paket kam aus Angola und sollte über Deutschland nach Vietnam transportiert werden. Die Teile des Horns waren aufwendig versteckt. So befand sich in der eigentlichen Sendung ein Kronleuchter. Doch das Röntgenbild wies Unregelmäßigkeiten auf. Nach dem Öffnen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner fest, dass die Holzkiste, in der der Kronleuchter verstaut war, einen doppelten Boden enthielt. Als sie diesen öffneten, kamen 16 Hornstücke in Holzmehl verdichtet zum Vorschein.

Bereits im Dezember 2021 stellte der Zoll am Flughafen Leipzig 15 Stücke vom Rhinozeroshorn fest. Damals waren diese in einem Lautsprecher und einem elektrischen Schweißgerät versteckt.

Zusatzinformation:

Nashörner (lat. Rhinocerotidae) sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen eine besonders geschützte Familie der Unpaarhufer mit heute noch fünf lebenden Arten. Die Einfuhr bzw. Durchfuhr auch von Teilen dieser Tiere bedarf daher spezieller Dokumente. Ohne die entsprechenden Dokumente stellen die Einfuhr und Durchfuhr einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Dresden, übermittelt durch news aktuell



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