München: Explosiver Fund - Zoll stellt hochgefährliche Kugelbomben sicher.
ots/Zollfahndungsamt München
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München / Ulm / Lkr. Günzburg (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung des Zollfahndungsamtes München und der Staatsanwaltschaft Memmingen.
Zahlreiche Durchsuchungen im Landkreis Günzburg.
Kräfte des Zollfahndungsamtes München durchsuchten am 15.12.2025 im Landkreis Günzburg zeitgleich neun Wohnungen von mutmaßlichen Käufern illegaler Kugelbomben, die zuvor über einen weiteren Beschuldigten im Postverkehr nach derzeitigen Ermittlungsstand aus Osteuropa bezogen wurden. Dabei beschlagnahmten sie geringe Mengen verbotener Pyrotechnik. Das Zollfahndungsamt München schloss damit einen im Oktober 2025 begonnen Ermittlungskomplex ab und stellt sicher, dass bei den neun Tatverdächtigen keine weiteren Kugelbomben vorhanden sind.
Hochgefährliche Kugelbomben vor zwei Monaten sichergestellt: Dem Einsatz war vor zwei Monaten die Entdeckung von illegalen Kugelbomben in Postpaketen und eine ad hoc durchgeführte Wohnungsdurchsuchung im Landkreis Günzburg vorausgegangen.
Ein 26-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Günzburg steht dabei im Verdacht, für sich und für die eingangs erwähnten neun Beschuldigten illegale Pyrotechnik - darunter zahlreiche Kugelbomben - in Osteuropa beschafft zu haben. In Erscheinung ist er bei der Postkontrolle durch Zollbeamte des Hauptzollamtes Ulm getreten, als diese am 13.10.2025 vier an ihn gerichtete Pakete mit je 25 Kilogramm Gewicht bei einem Ulmer Versanddienstleister kontrollierten und dabei sowohl auf illegale Feuerwerkskörper, als auch auf mehrere Kugelbomben aus Osteuropa stießen. Die unter die Kategorie "F4"* fallenden Kugelbomben mit einem hier festgestellten Stückgewicht von ein bis zwei Kilogramm sind aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht für den Privatgebrauch zugelassen.
Aufgrund des richterlichen Beschlusses durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamtes München am 15.10.2025 die Wohnung des mutmaßlichen Empfängers und fanden mehr als 200 Stück Kugelbomben. Der Abtransport und die weitere Lagerung der hochexplosiven Sprengkörper mussten von einem darauf spezialisierten Unternehmen übernommen werden.
Während der am 15.10.25 laufenden Durchsuchung befand sich ein weiteres Postpaket für den Beschuldigten in Zustellung, das durch Kollegen des Hauptzollamtes Ulm sichergestellt werden konnte. Dieses enthielt ausschließlich 10 Stück Kugelbomben aus Osteuropa, Stückgewicht rund ein Kilogramm.
Der 26-jährige Tatverdächtige sowie die neun weiteren Beschuldigten verfügen über keine behördliche Erlaubnis, um Feuerwerkskörper der Kategorie "F4" * zu erwerben oder zu importieren.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Memmingen und des Zollfahndungsamtes München wegen Verdachts von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz dauern an.
Anhaltspunkte dafür, dass mit den illegalen Kugelbomben weitere Straftaten hätten begangen werden sollen, liegen nicht vor.
* Feuerwerkskörper werden in vier Kategorien (F1, F2, F3, F4) eingeteilt, die ihre Gefahr, ihren Einsatzzweck und die Altersbeschränkung definieren. Die Kategorien F1 und F2 sind für Privatpersonen bestimmt, während für F3 und F4 eine Erlaubnis benötigt wird.
Kugelbomben: Ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko! Kugelbomben sind keine harmlosen Feuerwerkskörper, sondern hochexplosive Sprengkörper, die erhebliche Verletzungs- und Lebensgefahr bergen. Kugelbomben zählen in Deutschland zu den sogenannten "illegalen Feuerwerkskörpern", da sie aufgrund ihrer hohen Explosivkraft nicht für den privaten Gebrauch zugelassen sind. Der Besitz, Verkauf oder Transport solcher Feuerwerkskörper kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2
Quelle: Original-Content von: Zollfahndungsamt München, übermittelt durch news aktuell
