München: Geldstrafe nicht gezahlt - nach Wiedereinreise verhaftet

Slide background
Kontrolle im Reinigungsgewerbe (C) BWZ
ots/Hauptzollamt München
14 Jul 06:37 2021 von Presseportal.de Print This Article

Eine zu einer Geldstrafe wegen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilte Arbeitgeberin wurde nach Jahren bei ihrer Wiedereinreise nach Deutschland verhaftet und die gegen sie geforderte Geldstrafe letztlich doch noch beglichen.

Im Oktober 2016 führten Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts München eine Kontrolle in einem Schnellimbiss am Münchner Hauptbahnhof durch. Im Rahmen der Kontrolle wurde auch eine Reinigungskraft eines externen Reinigungsunternehmens geprüft. Es stellte sich heraus, dass die Inhaberin des Reinigungsunternehmens für den 24-Stunden-Service ausschließlich Minijobber und scheinbar selbstständige Putzkräfte beschäftigte, welche nicht bzw. nicht richtig zur Sozialversicherung gemeldet waren.

Das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren ergab einen Sozialversicherungsschaden von rund 50.000 Euro. Bei der abschließenden Gerichtsverhandlung wurde gegen die Inhaberin eine Geldstrafe in Höhe von 1.900 Euro festgesetzt, welche im Oktober 2019 wirksam wurde.

"Die Inhaberin des Reinigungsunternehmens wollte Ende Juni 2021 aus Kenia wieder in das Bundesgebiet einreisen und wurde aufgrund der nichtgezahlten Geldstrafe von der Bundespolizei am Flughafen Frankfurt-Flughafen verhaftet, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.

Erst als sie die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.900 Euro beglichen hatte, wurde sie wieder auf freien Fuß gesetzt.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt München, übermittelt durch news aktuell



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Presseportal.de

Presseportal.de

Weitere Artikel von Presseportal.de