Frankfurt am Main: Hauptzollamt Frankfurt am Main kontrolliert Barmitteltransporte im Reiseverkehr - 31 Verstöße festgestellt

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Nicht angemeldetes Bargeld versteckt in einem Reisekoffer.
ots/Hauptzollamt Frankfurt am Main
15 Dez 15:25 2021 von Presseportal.de Print This Article

Frankfurt am Main (ots) -

Bedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main haben im Zeitraum vom 26. - 28.10.2021 im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle zur Bekämpfung der internationalen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung grenzüberschreitende Barmitteltransporte am Frankfurter Flughafen überprüft. Dabei stand insbesondere der Reisverkehr mit Drittländern im Fokus der Kontrollen.

Die 89 eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Kontrolleinheiten Flughafen Reiseverkehr des Sachgebiets C kontrollierten insgesamt 5.287 Passagiere und 8.503 Gepäckstücke. Zur Unterstützung der Kontrollen kamen auch Bargeldspürhunde und ein Röntgenmobil zum Einsatz.

Die Kontrollen ergaben insgesamt 31 Beanstandungen. In 23 Fällen wurde wegen eines Verstoßes gegen die Barmittelanmeldepflicht ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Weiterhin wurden 5 kombinierte Bußgeld- und Clearingverfahren sowie 2 Clearing-Verfahren zur weiteren Sachverhaltsaufklärung eingeleitet, da in diesen Fällen Annahmegründe für Geldwäsche bestehen. Die Höhe der nicht angemeldeten Barmittel beläuft sich auf rund 629.211,10 Euro. Im Rahmen der Clearing-Verfahren wurden 228.480 Euro sichergestellt. Zudem wurden bei Reisenden ohne Wohnsitz in Deutschland 70.550 Euro an Sicherheitsleistungen für die zu erwartenden Bußgelder erhoben. Weiterhin wurde ein Fall des Verdachts auf Geldfälschung an die Landespolizei abgegeben.

Die größte Menge nicht angemeldeten Bargelds fanden die Beamtinnen und Beamten bei einer Person, die von Frankfurt nach Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, ausreisen wollte: Insgesamt 80.520 Euro führte sie im Groß- sowie Handgepäck mit sich. Bei einer Person, die von Frankfurt nach Bagdad, Irak, ausreisen wollte, wurden mithilfe eines Bargeldspürhundes Barmittel in Höhe von 70.000 Euro festgestellt.

Zusatzinformation:

Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein- bzw. aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden.

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Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell



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