München: In Mittelfranken und Oberbayern verurteilt - in Lindau erwischt/ Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle

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Bundespolizei vollstreckt bei Grenzkontrollen vier Haftbefehle
ots/Bundespolizeidirektion München
08 Mär 18:04 2022 von Presseportal.de Print This Article

Lindau/Nürnberg/Rosenheim (ots) - Zu Beginn der Woche (7./8. März) hat die Bundespolizei bei den Einreisekontrollen am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) insgesamt vier Haftbefehle vollstreckt. Ein Slowake konnte durch die Begleichung seiner Justizschulden eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Ein Pakistaner, der den deutschen Justizbehörden noch über 3.000 Euro schuldig geblieben war, musste hingegen eine Haftstrafe antreten.

Lindauer Bundespolizisten stoppten am frühen Dienstagmorgen ein Fahrzeug mit slowakischer Zulassung. Bei der Überprüfung des 50-jährigen Fahrers stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Der Slowake war im Mai 2020 vom Amtsgericht Nürnberg in einem Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung zur Zahlung einer Geldstrafe von über 1.000 Euro verurteilt worden. Der Verurteilte konnte mit Hilfe eines Freundes den offenen Betrag begleichen und anschließend weiterfahren.

Am Vorabend kontrollierte eine Streife der Lindauer Bundespolizei einen Pakistaner, der mit einem Fernreisebus aus Frankreich einreisen wollte. Bei der Überprüfung des 38-Jährigen, der über ordnungsgemäße pakistanische und italienische Reisedokumente verfügte, schlug der Fahndungscomputer gleich mehrfach an. Der Südasiat wurde von der Staatsanwaltschaft Traunstein mit drei Vollstreckungshaftbefehlen aufgrund von Vergehen gegen das Gewaltschutz- sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht. Demnach war der Mann bereits 2018 vom Amtsgericht Rosenheim in Strafbefehlen zur Zahlung von Geldstrafen in Höhe von insgesamt über 3.300 Euro verurteilt worden. Angeblich war der Pakistaner unterwegs zu einem Freund nach Augsburg. Später revidierte der Busreisende seine Aussage und gab an, sich auf dem Weg zu seiner Freundin nach Wasserburg am Inn zu befinden. Bei der Frau handelte es sich um die Geschädigte aus zwei Strafbefehlen.

Da der Verurteilte seine Justizschulden nicht begleichen könnte, lieferten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein, wo er wohl eine siebenmonatige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen wird.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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