München: Mit dem überbesetzten Taxi nach Deutschland / Bundespolizei greift Migrantenfamilie auf

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Symbolfoto - Unter der Quellenangabe "Bundespolizei" zum vorliegenden Sachverhalt freigegeben
ots/Bundespolizeidirektion München
17 Jän 16:38 2023 von Presseportal.de Print This Article

Füssen (ots) -

Am Montag (15. Januar) hat die Bundespolizei einen Taxifahrer am Grenzübergang Füssen (BAB 7) mit fünf türkischen, ausweislosen Fahrgästen aufgegriffen. Ein kleines Kind lag dabei ungesichert auf dem Rücksitz.

Kemptener Bundespolizisten stoppten in den frühen Morgenstunden in der Kontrollstelle auf der BAB 7 ein in Deutschland zugelassenes Taxi. Der Pkw, zugelassen für fünf Insassen, war neben dem Fahrer mit vier Erwachsenen und einem Kind besetzt. Das kleine Mädchen lag ungesichert auf dem Schoß der Mutter. Der türkische Taxifahrer konnte sich mit seiner deutschen Niederlassungserlaubnis ausweisen. Die Fahrgäste des 49-Jährigen waren hingegen ohne Papiere unterwegs. Bei den türkischen Insassen handelte es sich um eine 32-Jährige, ihren 43-jährigen Onkel, sowie einen 29-jährigen Cousin mit dessen 28-jähriger Frau und der gemeinsamen 3-jährigen Tochter. Die 32-Jährige gab an, dass sie für Ihre Flucht aus der Türkei circa 6.000 Euro pro Person gezahlt hätten und ihnen unterwegs die Pässe abgenommen worden wären. Die Bundespolizisten fanden durch den Abgleich der Fingerabdrücke heraus, dass die Familienmitglieder bereits in Kroatien als Asylbewerber registriert worden waren. Bei dem 43-Jährigen war eine Überprüfung aufgrund des schlechten Zustandes der Fingerkuppen nicht möglich.

Der Taxifahrer muss sich nun wegen versuchten Einschleusens von Ausländern verantworten. Der Beschuldigte konnte schließlich entlassen werden. Die Beamten zeigten die vier Erwachsenen aufgrund des Versuchs der unerlaubten Einreise an und leiteten das Ehepaar mit der kleinen Tochter sowie den 43-Jährigen an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weiter. Die Beamten führten die 32-Jährige am Montagmittag beim Amtsgericht Kempten vor und lieferten sie anschließend in Zurückweisungshaft in die Abschiebehafteirichtung Hof ein. Für die Rücküberstellung der Migranten in den für das Asylverfahren zuständigen Staat Kroatien ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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