München: Mit falschen Personalien - aus "gutem" Grund / Rosenheimer Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

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Die Rosenheimer Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen einen gesuchten Deutschen gefasst. Nach einer Verurteilung wegen Betrugs hatte er eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro zu begleichen, ehe er seine Weiterreise antreten durfte.
ots/Bundespolizeidirektion München
30 Nov 19:24 2020 von Presseportal.de Print This Article

Oberaudorf / Rosenheim (ots) - Die Bundespolizei hat am Sonntag (29. November) einen gesuchten Moldauer festgenommen. Er saß in einem Pkw, der bei Oberaudorf gestoppt wurde. Zur Kontrolle wies er sich zunächst mit einem gefälschten rumänischen Reisepass aus. Die Bundespolizisten entdeckten den Schwindel und fanden schnell heraus, warum sich der Mann falscher Personalien bedient hatte.

In seiner Mütze stießen die Beamten auf einen versteckten Führerschein mit seinen echten Daten. Bei der Überprüfung dieses Namens schlug der Polizeicomputer Alarm. Der 34-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft in Würzburg gesucht. Laut Strafbefehl hatte er wegen unerlaubten Aufenthalts eine Geldstrafe in Höhe von rund 700 Euro inklusive Kosten zu zahlen. Der moldauische Staatsangehörige konnte zwar seine Justizschulden begleichen, aber durfte seine Reise dennoch nicht fortsetzen. Stattdessen wurde er mit Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise nach Österreich zurückgewiesen.

Tief in die Tasche greifen musste auch ein 28-jähriger Deutscher, der in einem Transporter unterwegs war. Bei seiner Kontrolle am Grenzübergang Oberaudorf kamen gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau zum Vorschein. Wegen Betrugs war der Mann aus Sachsen-Anhalt 2018 zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt worden. Ersatzweise hatte das Amtsgericht Bitterfeld einen 100-tägigen Freiheitsentzug vorgesehen. Zusätzlich drohte dem deutschen Staatsangehörigen ein Tag Erzwingungshaft, weil er ein Bußgeld nicht gezahlt hatte. Dank seiner "zahlungskräftigen" Mitreisenden konnte er die geforderte Summe von insgesamt rund 2.300 Euro aufbringen und damit den Gang ins Gefängnis verhindern.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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