München: Mutmaßliche Schleuser bei Grenzkontrollen gefasst / Bundespolizei verweigert Irakern und Libanesen die Einreise

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Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen auf der A93 zwei mutmaßliche Schleuser vorläufig festgenommen.
ots/Bundespolizeidirektion München
12 Okt 12:12 2021 von Presseportal.de Print This Article

Rosenheim / A93 (ots) -

Die Bundespolizei beschuldigt einen schwedischen und einen palästinensischen Fahrzeugführer, unabhängig voneinander mehrere Migranten nach Deutschland geschleust zu haben. Der Schwede wurde im Rahmen der Grenzkontrollen am Montag (11. Oktober) zusammen mit drei Irakern an der A93 festgenommen. Dort stoppten die Bundespolizisten zuvor auch den Palästinenser, der zwei Libanesen beförderte.

Bei der Kontrolle der vier Insassen eines in Schweden zugelassenen Autos stellten die Bundespolizisten fest, dass sich der im Irak geborene Fahrer mit einem schwedischen Reisepass ausweisen konnte. Seine irakischen Begleiter, 50, 43 und 28 Jahre alt, erklärten, lediglich Freunde und Bekannte besuchen zu wollen. Zwar verfügten sie über italienische Aufenthaltsgenehmigungen, allerdings waren diese seit knapp einem Jahr nicht mehr gültig. Die Männer wurden jeweils wegen eines illegalen Einreiseversuchs angezeigt und anschließend der österreichischen Polizei überstellt. Ihr 49-jähriger Fahrer musste eine Strafanzeige wegen Einschleusens von Ausländern entgegennehmen, ehe er weiterfahren konnte.

Zwei libanesischen Staatsangehörigen verweigerte die Bundespolizei ebenfalls die Einreise. Die 18- und 20-Jährigen fuhren in einem Pkw mit niederländischen Kennzeichen mit. Einreisepapiere hatte sie nicht dabei. Bei ihrer Durchsuchung konnten Dokumente gefunden werden, die belegten, dass sie erst vor Kurzem in Österreich aus der Haft entlassen worden waren. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, wurden sie zurückgewiesen. Ihr 32-jähriger Fahrer, ein in Syrien geborener Palästinenser, händigte den Kontrollbeamten eine Aufenthaltserlaubnis für die Niederlande aus. Der mutmaßliche Schleuser konnte seine Reise fortsetzen, musste auf Anordnung der Rosenheimer Staatsanwaltschaft jedoch vorab 300 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren hinterlegen.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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