München: Schlechter Scherz - Jugendliche legen Steine aufs Gleis

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Symbolbild: Bundespolizisten an Gleisanlagen
ots/Bundespolizeidirektion München
25 Mai 15:09 2022 von Presseportal.de Print This Article

München (ots) - Regensburg-Burgweinting - Bisher unbekannte Täter haben am Dienstagabend (24. Mai) am Haltepunkt Regensburg-Burgweinting Steine auf die Gleise gelegt. Die Bundespolizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und sucht Zeugen.

Gegen 21.30 Uhr überfuhr auf der Strecke Regensburg - München am Haltepunkt Regensburg-Burgweinting ein Güterzug mehrere aufgelegte Steine. In diesem Moment hielten sich im Wartehäuschen zwei Personen auf. Der Lokführer konnte eine der Personen als einen circa 16 Jahre alten Jugendlichen beschreiben. Der Junge schaute zum Lokführer und lachte, als der Zug die Steine überfuhr.

Als eine alarmierte Streife des Bundespolizeireviers Regensburg eintraf, waren die beiden Personen schon weg. Durch den Vorfall verspäteten sich mehrere Züge.

Das Bundespolizeirevier Regensburg ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Die Bundespolizei sucht

Zeugen, die Angaben zu den beiden Personen im Wartehäuschen machen können.

Sachdienliche Hinweise werden an die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen über die Telefonnummer 09972 9408-0 oder per E-Mail an [email protected] erbeten.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen insbesondere Kinder und Jugendliche:

Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich! Züge können nicht ausweichen und haben einen langen Bremsweg.

Viele Güterzüge sind nicht in den öffentlichen Fahrplänen eingetragen.

Das Auflegen von Steinen birgt durch die weitreichende Splitterwirkung zusätzliche Gefahren!

Durch aufgelegte Gegenstände können Züge beschädigt oder im schlimmsten Fall sogar entgleisen.

Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten oder gar strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr können die Folge einer leichtsinnigen Handlung sein. Entstandene Personen- und Sachschäden im Falle einer Notbremsung können zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Daher lieber Spaßbremse als Notbremse!



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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