München: Strafbefehle zum Dreikönigstag / Nach Grenzkontrolle in Untersuchungshaft

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Die Rosenheimer Bundespolizei hat auf der Inntalautobahn mehrere Haftbefehle vollstreckt.
ots/Bundespolizeidirektion München
07 Jän 19:43 2022 von Presseportal.de Print This Article

Rosenheim / A93 (ots) -

Einem türkischen Staatsangehörigen bescherte der Dreikönigstag die Einlieferung in eine Haftanstalt. Der Mann wurde von der Duisburger Justiz gesucht. Seine Fahrt nach Deutschland endete unmittelbar nach der Einreise auf der A93 bei Kiefersfelden. Er wurde von der Bundespolizei verhaftet. Einem Rumänen, einem Polen und einem Griechen blieb trotz vorliegender Haftbefehle hingegen der Gang ins Gefängnis erspart.

Der Türke war Beifahrer in einem Pkw mit italienischen Kennzeichen. Er konnte sich bei der Grenzkontrolle mit seinem Pass und einer Aufenthaltserlaubnis für Italien ordnungsgemäß ausweisen. Bei der Überprüfung seiner Personalien schlug allerdings der Polizeicomputer Alarm. Wie sich herausstellte, wurde er gleich zweifach gesucht: Wegen eines Drogenverstoßes hatte das Amtsgericht in Duisburg zunächst einen Strafbefehl über 500 Euro erlassen. Diese Geldstrafe hatte der 26-Jährige bislang nicht beglichen. Außerdem ermittelt die Duisburger Staatsanwaltschaft wegen eines weiteren Betäubungsmitteldelikts gegen den Türken. Da er sich offenbar abgesetzt hatte, war ein Untersuchungshaftbefehl gegen ihn ausgestellt worden. Die Bundespolizei brachte ihn im Anschluss an die Vorführung beim Rosenheimer Amtsgericht in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau. Vor seiner Einlieferung beglich er jedoch erst noch seine Justizschulden in Höhe der geforderten 500 Euro.

Ihre Geldbeutel haben auch drei andere Männer bei den Grenzkontrollen auf der A93 geleert. Wie die Bundespolizisten herausfanden, lag gegen jeden der Fahrzeugführer jeweils ein Vollstreckungshaftbefehl vor. Ein Rumäne zahlte aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Amberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis 1.000 Euro. Das Amtsgericht in Sankt Ingbert (Saarland) hatte einen Polen wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Strafe in Höhe von 200 Euro verurteilt. Wegen mehrerer Verkehrsordnungswidrigkeiten und zugehöriger Verfahrenskosten musste ein von der Staatsanwaltschaft Deggendorf gesuchter Grieche sein Portemonnaie um rund 260 Euro leeren.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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