Kassel: Straßensperrung ignoriert und Bahnübergang überquert

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Quelle: Bundespolizei - Gesperrter Bahnübergang Frielendorfer Straße
ots/Bundespolizeiinspektion Kassel
28 Apr 17:16 2021 von Presseportal.de Print This Article

Wabern-Uttershausen (Schwalm-Eder-Kreis/Hessen) (ots) - Der oder die unbekannte Fahrer/in eines silberfarbenen PKW hat heute Morgen, gegen 6 Uhr, den Bahnübergang auf der Frielendorfer Straße zwischen den Ortschaften Uttershausen und Lendorf benutzt obwohl dieser für den Straßenverkehr vorübergehend gesperrt ist.

Im Bereich des Bahnübergangs wurde die Fahrbahndecke erneuert. Aus diesem Grund ist die Frielendorfer Straße in dem Bereich voll gesperrt.

Der oder die Unbekannte hat die Absperrung zur Seite geräumt und fuhr über den gesperrten Fahrbahnabschnitt. Beim Überqueren der Bahngleise übersah er/sie eine herannahende Regionalbahn. Der Lokführer konnte nur durch das Einleiten einer Schnellbremsung einen Zusammenstoß verhindern.

Es wurden keine Personen verletzt und es entstand kein Sachschaden.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel ermittelt gegen den oder die Unbekannte/n wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Zeugen gesucht

Wer Angaben zu diesem Vorfall machen kann, wird gebeten sich bei der Bundespolizei unter der Tel.-Nr. 0561/ 81616-0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.

Hinweis der Bundespolizei

Bahnübergänge dürfen nur befahren werden, wenn ein zügiges und sicheres Überqueren gewährleistet ist.

Keinesfalls darf der Bahnübergang bei rotem Blinklicht und Signalton befahren werden, auch wenn die Schranken noch offen sind.

Das Andreaskreuz sagt immer: "Schienenverkehr hat Vorrang"

Deshalb muss bei Annäherung an den Bahnübergang stets rechts und links geschaut werden, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert.

Erst nach dieser Prüfung darf der Bahnübergang befahren werden.

Züge fahren in diesem Bereich mit einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h.

Bei dem plötzlichen und starken Abbremsen können Personen im Zug durch umherfliegende Gegenstände verletzt werden.

Ein solches Fehlverhalten an Bahnübergängen hat in der Regel strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen. Neben einem Strafverfahren müssen die Verursacher auch mit Schadenersatzansprüchen durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Privatpersonen rechnen.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kassel, übermittelt durch news aktuell



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