Rhein-Kreis Neuss: Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Notarztwagens fordert drei leichtverletzte Personen

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ausgeleuchtete Unfallstelle
ots/Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
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beschädigter PKW des Kölners
ots/Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
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beschädigtes NEF Fahrzeug
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beschädigtes NEF Fahrzeug
ots/Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
05 Sep 18:41 2026 von Presseportal.de Print This Article

Dormagen-Horrem (ots) -

Am Freitagabend (04.09.), gegen 21:02 Uhr, erhielt die Einsatzleitstelle der Polizei durch die Kreisleitstelle der Feuerwehr Kenntnis über einen Verkehrsunfall mit Personenschaden unter Beteiligung eines Notarztwagens. Der Notarztwagen (Notarzt/Rettungsassistent) befand sich mit eingeschaltetetem Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem Rettungseinsatz nach Dormagen Horrem. Hierzu befuhr er die Landstraße 380 aus Fahrtrichtung Povinzialstraße (L280) kommend in Fahrtrichtung Horremer Straße. In entgegengesetzter Richtung befuhren hintereinander in Reihenfolge ein 24-Jähriger Kölner und ein 18-Jähriger Nievenheimer mit ihren PKW die Landstraße 380. Auf dieser kam es zwischen der Kreuzung Horremer Straße (K12) / L380 und Provinzialstraße / Franz-Gerstner Straße (L380/L280) zu einem Verkehrsunfall. Aufgrund des entgegenkommenden Notarztwagens reduzierter der 18-Jährige Nievenheimer seine Geschwindigkeit. Der ihm nachfolgende 24-Jährige Kölner bemerkte dies nicht rechtzeitig und fuhr zunächst auf das Heck des vorausfahrenden Nievenheimers auf. Im Anschluss verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und schleuderte auf die Richtungsfahrbahn des Notarztwagens, wo er Frontal mit diesem kollidierte. Aufgrund der rechts- und linksseitig der Fahrbahn befindlichen Leitplanken war ein Ausweichen nicht möglich. Der 24-Jährige Fahrer und die Notarztwagenbesatzung erlitten durch die Kollision leichte Verletzungen und mussten durch weitere hinzugerufene Rettungskräfte zur ambulanten Behandlung einem Krankenhaus zugeführt werden. Es entstand insgesamt erheblicher Sachschaden. Zwei Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten von den Unfallörtlichkeit abgeschleppt werden. Die Feuerwehr und ein Spezialfahrzeug eines Abschleppunternehmens mussten ausgelaufene Betriebsstoffe von der Fahrbahn entfernen. Die Unfallörtlichkeit musste für den Zeitraum der Unfallaufnahme für ca. 2 Stunden in beide Fahrtrichtungen gesperrt werden. Die Feuerwehr unterstütze die Polizei bei der Unfallaufnahme durch das Ausleuchten der Unfallstelle. Durch Verkehrslenkungsmaßnahmen der Polizei kam es zu geringen Verkehrsbeeinträchtigungen. Der ursprüngliche Rettungseinsatz des Notarztwagens wurde durch einen anderen Notarztwagen wahrgenommen. Das Verkehrskommissariat 1 übernahm die weitere Sachbearbeitung. (Bi.)



Quelle: Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell



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