Thüringen: Verkehrsunsicheren Lkw auf der A 4 gestoppt und Weiterfahrt untersagt

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festgebundene Aufliegerachse
ots/Autobahnpolizeiinspektion
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Gurtflechtarbeiten des Lkw-Fahrers
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Die Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Radkralle angebracht.
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Im Falle eines Unfalls hätte dieser "Sicherheitsgurt" für den Lkw-Fahrer nichts mehr bewirken können.
ots/Autobahnpolizeiinspektion
26 Mär 17:21 2021 von Presseportal.de Print This Article

Hermsdorf (ots) - Bei ihrer Streifenfahrt Anfang der Woche fiel Beamten der Kontrollgruppe der API auf der A 4 in Richtung Dresden ein Lkw auf, dessen Auflieger Besonderheiten aufwies, die es genauer zu überprüfen galt. Die Räder der zweiten Achse des Aufliegers hatten nämlich während der Fahrt keinen Kontakt zur Fahrbahn, was den Beamten merkwürdig erschien. Auf dem Parkplatz Tümmelsberg wurde festgestellt, dass der Fahrer in mühsamer "Flecht- und Wirkkunst" die Radachse mit Spanngurten am Auflieger nach oben gezurrt hatte, weil die Radnabe defekt war. Der Defekt führte zu einer Überhitzung der Bremsanlage auf der 2. Achse. Es musste zudem befürchtet werden, dass ein Rad der Achse während der Fahrt abfällt. Zudem hatte der Fahrer die Druckluftleitungen gekappt. Das Antiblockier-System (ABS) wird bei diesem Trailertyp durch Radsensoren der Achse gesteuert, die vom Fahrer hochgebundenen worden war. Somit war das ABS ohne Funktion, was die Bremsleistung des Gespanns massiv beeinflusste und das Fahrzeug in der Folge nicht mehr verkehrssicher werden ließ. Die bisherigen Untersuchungen der Polizisten der Kontrollgruppe lassen den Verdacht zu, dass der Lkw-Fahrer sein Gespann in diesem Zustand zuvor über mehrere 100 km im öffentlichen Straßenverkehr geführt hatte. Die Weiterfahrt wurde aber untersagt, wegen der Gefahr, die von dem Lkw ausging. Eine Radkralle wurde angebracht. So konnten die Beamten die Reparaturmaßnahmen vor Ort nachvollziehen. Dies wurde zwar in den darauffolgenden Tagen durch das Logistikunternehmen anvisiert, die Schäden waren aber nicht reparabel. Deswegen wurde die Zuführung des Aufliegers zur Wertstoffverwertung durch das Unternehmen organisiert. Dies erfolgt auf einem Tieflader, der das Gespann aufnehmen wird. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeld in Höhe von 385 EUR erhoben.



Quelle: Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell



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