Schweinfurt: Versteckspiel mit dem Zoll - Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckt illegale Beschäftigung in Bayreuth auf

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Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit Bildquelle: Zoll
ots/Hauptzollamt Schweinfurt
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Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit Bildquelle: Zoll
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26 Mär 17:21 2021 von Presseportal.de Print This Article

Bayreuth (ots) - Bei Baustellenprüfungen im Stadtbereich Bayreuth deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am 23. März 2021 mehrere Fälle illegaler Beschäftigung auf. Sieben Arbeitnehmer waren im Bereich des Trockenbaus für ausländische Subunternehmer tätig und konnten keine für die Arbeitsaufnahme in Deutschland erforderlichen Aufenthaltstitel vorweisen. Nahezu zum Versteckspiel kam es bei einer der zwei kontrollierten Baustellen, auf denen drei osteuropäische Arbeitnehmer ohne arbeitsberechtigenden Titel angetroffen wurden. Sie versuchten der Kontrolle durch den Zoll zu entkommen und versteckten sich in der Tiefgarage des Gebäudes. Der Vernehmung durch Einsatzkräfte des Zolls konnten sie so nicht entgehen, da sie nach kurzer Suche aufgespürt wurden.

Gegen die sieben illegal beschäftigten Arbeitnehmer wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth jeweils Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthaltes eingeleitet. Einhergehend entscheiden die zuständigen Ausländerämter über die Ausstellung von Grenzübertrittsbescheinigungen, die die Ausländer zur Ausreise aus Deutschland auffordern.

Weitere Ermittlungen gegen die zugehörigen Arbeitgeber schließen sich an. Insgesamt waren 15 Bedienstete des Hauptzollamts Schweinfurt - Finanzkontrolle Schwarzarbeit Bamberg im Einsatz.

Hintergrundinfos:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Schweinfurt führt Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Ein Verstoß gegen § 95 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ist mit Geldbuße bis zu 500.000 Euro belegt.

Rund ein Viertel der 616 Bediensteten beim Hauptzollamt Schweinfurt ist im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig.

Während der Coronapandemie nimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ihre gesetzlichen Aufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im gebotenen Umfang und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie wahr.

Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Schweinfurt, übermittelt durch news aktuell



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