Fulda: Zu schwer und falsch beladen - Sattelzug mit Eichenstämmen konnte Holzlagerplatz nicht verlassen

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27 Apr 18:31 2026 von Presseportal.de Print This Article

Osthessen (ots) -

Alsfeld. Spezialisierte Kontrollkräfte der Autobahnpolizei Bad Hersfeld wurden am Freitagmorgen (17.04.), gegen 7 Uhr, auf einem Holzlagerplatz an der B 254 zwischen Alsfeld und dem Ortsteil Eudorf auf einen Sattelanhänger mit einem großen Hochseecontainer mit deutlich sichtbar verbeulten Containerwänden - allerdings ohne Sattelzugmaschine - aufmerksam.

Noch während der folgenden Kontrolle erschien der Fahrer mit seiner Zugmaschine auf dem Gelände und teilte mit, dass sein Fahrzeug mit diesem Anhänger wegen der fehlerhaften Beladung nicht sicher bewegt werden könne.

Tatsächlich bestätigte der bordeigene Achslastmesser des Sattelzuges seine Einschätzung: Der Container mit Eichenstämmen unterschiedlicher Länge und Dicke war nicht nur um gut eine Tonne überladen, sondern auch im hinteren Teil so schwer beladen, dass die Antriebsachse des Lkw kaum noch Bodenhaftung hatte. Einfach gesagt: Die Last lag so weit hinten, dass die Vorderräder des Aufliegers kaum noch auf die Straße drückten - das Fahrzeug war damit schlicht nicht sicher lenkbar und nicht beherrschbar. Dass der Sattelzug den Schotterparkplatz ohnehin nicht verlassen konnte, ohne die Räder durchzudrehen, erwies sich im Nachhinein als Glücksfall.

Zunächst hofften Fahrer, Unternehmer und Spediteur, das Problem durch Umladen innerhalb des Containers lösen zu können. Doch die Polizei stellte klar, dass auch bei korrekter Gewichtsverteilung ein Transport in dieser Form nicht erlaubt gewesen wäre.

Weiterfahrt untersagt - aus mehreren Gründen Die Beamten stellten fest, dass eine Weiterfahrt aus gleich mehreren Gründen nicht genehmigt werden konnte: Erstens fehlte dem Container eine gültige technische Prüfung - er hätte damit gar nicht erst beladen werden dürfen. Zweitens ist ein solcher Hochseecontainer für den Transport von Eichenstämmen auf der Straße grundsätzlich nicht geeignet. Die Befestigungspunkte im Inneren sind für diese Ladung nicht nutzbar, und die Containerwände halten dem Druck schwerer Laubholzstämme nicht dauerhaft stand. Während leichtere Holzarten unter bestimmten Bedingungen transportiert werden können, ist dies bei schweren Eichenstämmen nach aktuellem Stand der Technik nicht sicher möglich.

Die Polizei ordnete daher die komplette Entladung des Containers an. Erst danach durfte das leere Behältnis abtransportiert werden.

Keine Anzeige - aber eine deutliche Worte der Polizei Da das Gespann den öffentlichen Verkehrsraum zu keinem Zeitpunkt erreicht hatte, konnte auf die Fertigung einer entsprechenden Anzeige verzichtet werden. Fahrer, Verlader, Transportunternehmer und Spediteur wurden jedoch eindringlich über die geltenden Vorschriften belehrt.

Hinweis der Polizei

Wer Güter transportiert, trägt Verantwortung - und das gilt für alle Beteiligten in der Transportkette: vom Verlader über den Fahrer bis zum Spediteur. Bereits vor dem Beladen muss geprüft werden, ob das gewählte Transportmittel für die Ladung geeignet und technisch zugelassen ist. Wer diese Regeln missachtet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer.


Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell



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