Kiel: Kontrollbereich im Stadtteil Mettenhof eingerichtet
ots/Polizeidirektion Kiel
Kiel (ots) - Die Polizeidirektion Kiel hat Teile des Stadtteils Mettenhof als sogenannten Kontrollbereich mit Wirkung vom 22. Oktober 2026 eingestuft. Hintergrund ist die anhaltend hohe Zahl von Gewalt-, Eigentums- und Betäubungsmitteldelikten. Mit der Maßnahme erhält die Polizei erweiterte Kontrollbefugnisse, um Straftaten frühzeitig entgegenzuwirken und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.
In den vergangenen sechs Monaten registrierte die Polizei innerhalb des festgelegten Bereichs 69 einfache sowie 17 gefährliche oder schwere Körperverletzungen. Hinzu kamen 114 Eigentumsdelikte, darunter 16 Wohnungseinbrüche. Auch der Handel mit Betäubungsmitteln und die damit verbundene Beschaffungskriminalität spielen weiterhin eine erhebliche Rolle.
Wiederholt gingen bei der Polizei zudem Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über randalierende Personengruppen, Drogenkonsum, Lärmbelästigungen und den Einsatz illegaler Pyrotechnik ein. Insbesondere im Umfeld eines Jugendtreffs sowie am Kurt-Schumacher-Platz stellte die Polizei entsprechende Auffälligkeiten fest. Die Schwere einzelner Straftaten verdeutlicht die Situation. So wurde im Juni eine Polizeibeamtin verletzt, nachdem eine Person einen Stein aus einem Hochhaus am Kurt-Schumacher-Platz auf einen Streifenwagen geworfen hatte. Im August wurden mehrere Jugendliche durch einen aus dem Hochhaus geworfenen pyrotechnischen Gegenstand verletzt.
Bereits in der Vergangenheit hatte die Polizeidirektion Kiel Teile Mettenhofs zeitweise als Kontrollbereich eingestuft. Die damit verbundenen verstärkten Kontrollen zeigten Wirkung und trugen zur Eindämmung der Kriminalität bei. Die aktuelle Entwicklung macht eine erneute Einrichtung erforderlich.
Auf Grundlage des § 181 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (LVwG) können Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte innerhalb des Kontrollbereichs unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch anlassunabhängig die Identität von Personen feststellen sowie Personen und mitgeführte Sachen durchsuchen. Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen sind darüber hinaus Platzverweise und Ingewahrsamnahmen möglich.
Die Kontrollen erfolgen lagebildorientiert und richten sich insbesondere gegen Personen, bei denen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse oder ihres Verhaltens ein Bezug zu den relevanten Deliktsbereichen besteht.
Folgende Straße bilden die Grenzen des Kontrollbereiches:
Norden: Narvikstraße und Faluner Weg
Osten: Russeer Weg und Mettenhofzubringer
Süden: Hofholzallee und Kopenhagener Allee
Westen: Turkuring, Aarhusstraße und Jütlandring
Die Einrichtung des Kontrollbereichs dient der gezielten Bekämpfung der Gewalt- und Betäubungsmittelkriminalität sowie der damit verbundenen Eigentumsdelikte.
Ziel der Polizeidirektion Kiel ist es, Straftaten nachhaltig zu reduzieren, kriminelle Strukturen frühzeitig zu erkennen und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in Mettenhof zu stärken.
Die Festlegung des Kontrollbereichs wird zum 1. Mai 2027 überprüft.
Erst am Halloween-Abend (Samstag, 31. Oktober 2026) kam es im Stadtteil Mettenhof zu mehreren Einsätzen. Mit Einbruch der Dunkelheit bildeten sich zunehmend Jugendgruppen mit zeitweise bis zu 70 Personen, aus denen heraus wiederholt Feuerwerkskörper gezündet wurden. Besonders auffällig war der Umgang mit sogenannten Molotowcocktails. Bereits am Vortag hatten Einsatzkräfte einen entsprechenden Brandsatz auf einem Schulparkplatz entdeckt. Am Halloween-Abend wurden zwei weitere Brandsätze auf einem unbesetzten Parkplatz und in einem Papiercontainer entzündet. Zudem versuchten Unbekannte, auf einem Fußweg ausgeschüttetes Motoröl in Brand zu setzen. Dies misslang. Die Polizei leitete entsprechende Ermittlungsverfahren ein. Durch konsequente Kontrollen, frühzeitiges Einschreiten und gezielte Ansprachen gelang es den Einsatzkräften, die Situation im Laufe des Abends zu beruhigen. Sieben Jugendliche wurden zur Gefahrenabwehr zur Polizeistation Mettenhof gebracht und dort ihren Erziehungsberechtigten übergeben.
Auch am Folgeabend (Sonntag 1. November 2026) fielen größere Jugendgruppen erneut auf, da diese Pyrotechnik zündeten und für Lärm sorgten. Mehrere Notrufe erreichten die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr. Die Jugendgruppen verließen fluchtartig die Tatörtlichkeiten und entfernten sich in unterschiedliche Richtungen. Acht Personen konnten durch Einsatzkräfte angetroffen und kontrolliert werden. Relevante Gegenstände konnten hierbei nicht aufgefunden werden. Die Personen erhielten Platzverweise. Bei der Durchsuchung eines Jugendlichen konnte ein sogenannter Polenböller aufgefunden werden. Die Einsatzkräfte stellten den Knallkörper sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Kiel, übermittelt durch news aktuell
